Immobilien-ABC

Zinsbindung

Wie lange gilt Ihr Zinssatz? Was die Sollzinsbindung bedeutet und worauf es ankommt.

Die Zinsbindung – fachlich auch Sollzinsbindung genannt – legt vertraglich fest, für welchen Zeitraum der vereinbarte Zinssatz eines Darlehens unveränderlich gilt. Innerhalb dieser Frist bleibt die monatliche Rate konstant, unabhängig davon, wie sich das allgemeine Marktzinsniveau entwickelt. Das verschafft Ihnen als Käuferin oder Käufer eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die gesamte Bindungsdauer.

Kurze, mittlere oder lange Laufzeit?

Die gängigsten Zinsbindungsfristen liegen bei fünf, zehn oder fünfzehn Jahren – Varianten über zwanzig Jahre sind seltener, aber ebenfalls möglich. Eine kurze Bindung von fünf Jahren geht in der Regel mit einem etwas niedrigeren Zinssatz einher, birgt aber das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung in ein deutlich teureres Zinsumfeld fällt. Zehn Jahre gelten seit Langem als Standard: Die Konditionen sind meist ausgewogen, und ab diesem Zeitpunkt greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Längere Laufzeiten von fünfzehn oder zwanzig Jahren kosten einen kleinen Zinsaufschlag, bieten dafür aber Planungssicherheit über einen deutlich längeren Zeitraum.

Als Faustregel gilt: In einer Niedrigzinsphase lohnt es sich, eine möglichst lange Bindung zu sichern; in einem vergleichsweise hohen Zinsumfeld kann eine kürzere Laufzeit sinnvoll sein, um später von sinkenden Zinsen zu profitieren.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Wer eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren abschließt, ist dennoch nicht auf Dauer gebunden: Nach zehn Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt der vollständigen Darlehensauszahlung – können Sie den Kreditvertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob ursprünglich fünfzehn oder zwanzig Jahre vereinbart wurden. Es bietet bei langen Laufzeiten also ein gewisses Maß an Flexibilität zurück.

Was am Ende der Laufzeit passiert

Wenn die Zinsbindung ausläuft, ist in den meisten Fällen noch eine erhebliche Restschuld vorhanden – bei üblicher Tilgung kann das nach zehn Jahren noch ein großer Teil des ursprünglichen Darlehens sein. Dann stehen drei Wege offen: die Prolongation bei der bestehenden Bank, die Umschuldung zu einem anderen Anbieter mit möglicherweise besseren Konditionen oder ein Forward-Darlehen, das Sie schon bis zu mehreren Jahren im Voraus abschließen können, um sich einen aktuellen Zinssatz für die Zukunft zu sichern.

Strategien zur Risikostreuung

Wer sein Darlehen aufteilt, kann verschiedene Bindungsfristen kombinieren – zum Beispiel eine Tranche über zehn und eine weitere über fünfzehn Jahre. Läuft die erste Tranche aus, muss nicht der gesamte Betrag neu verhandelt werden. Eine andere Möglichkeit ist das Volltilgerdarlehen: Hier wird die Laufzeit so kalkuliert, dass das Darlehen innerhalb der Zinsbindung vollständig getilgt ist – eine Anschlussfinanzierung entfällt dann ganz, allerdings ist die monatliche Rate entsprechend höher.

Beispielrechnung: Kauf im Landkreis Osterholz

Nehmen wir an, Sie kaufen ein Einfamilienhaus in Grasberg für 380.000 Euro. Bei 20 % Eigenkapital (76.000 €) nehmen Sie ein Darlehen über 304.000 Euro auf – zuzüglich der Kaufnebenkosten, darunter die niedersächsische Grunderwerbsteuer von 5,0 % (19.000 €) sowie Notar- und Grundbuchkosten.

Zwei mögliche Szenarien im Vergleich (illustrative Werte, abhängig von aktuellen Marktkonditionen):

10 Jahre Zinsbindung 15 Jahre Zinsbindung
Darlehensbetrag 304.000 € 304.000 €
Angenommener Zinssatz 3,60 % 3,85 %
Anfangstilgung 2,00 % 2,00 %
Monatliche Rate ca. 1.415 € ca. 1.478 €
Restschuld nach Laufzeit ca. 228.000 € ca. 197.000 €

Der Aufschlag für die längere Bindung beträgt hier rund 63 Euro im Monat – dafür sind Sie fünf weitere Jahre vor Zinsänderungen geschützt und die Restschuld am Ende merklich kleiner. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und dem Zinsumfeld zum Zeitpunkt des Abschlusses ab.

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