Kurz gesagt Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Weder das Baugesetzbuch noch die Immobilienwertermittlungsverordnung nennt eine Frist. Jede Bewertung gilt für einen Stichtag. Ob die Zahl noch trägt, entscheiden zwei Dinge: der Markt und der Zustand Ihrer Immobilie. Die kursierenden "drei …