Kurz gesagt Zuständig ist das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz als untere Bauaufsichtsbehörde. Sie fordern die Einsicht formlos per E-Mail an: bauakteneinsicht@landkreis-osterholz.de, mit Angabe des Grundstücks und ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind. Digitalisierte Akten bekommen Sie als Download: Link per …