Makleralleinauftrag
Exklusiver Vermarktungsauftrag: Was der Alleinauftrag für Verkäufer bedeutet
Beim Makleralleinauftrag beauftragen Sie ausschließlich einen einzigen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Im Gegenzug für diese Exklusivität verpflichtet sich der Makler, aktiv und mit vollem Ressourceneinsatz für Ihre Immobilie tätig zu werden. Die Vereinbarung schafft auf beiden Seiten klare Erwartungen – und ist deshalb in der Praxis die häufigste Form des Maklervertrags.
Einfacher und qualifizierter Alleinauftrag
Nicht jeder Alleinauftrag ist gleich. Beim einfachen Alleinauftrag bleibt Ihnen als Verkäufer das Recht erhalten, die Immobilie selbst zu verkaufen – ohne dass dabei eine Maklerprovision anfällt. Sie dürfen lediglich keinen weiteren Makler parallel beauftragen.
Der qualifizierte Alleinauftrag geht weiter: Hier verpflichten Sie sich meist, auch selbst gefundene Interessenten an den Makler zu verweisen; eine Provision für einen reinen Eigenverkauf ist nur wirksam, wenn sie einzeln ausgehandelt wurde. Diese Variante ist für Verkäufer deutlich bindender und sollte nur vereinbart werden, wenn die Leistungsversprechen des Maklers klar schriftlich festgehalten sind.
Grundsätzlich gilt: Der Alleinauftrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Gegenüber Verbrauchern ist das in bestimmten Konstellationen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine klare Laufzeit – in der Regel drei bis sechs Monate – gehört ebenfalls in jeden Vertrag.
Was Verkäufer vom Alleinauftrag haben
Der entscheidende Vorteil liegt im Engagement des Maklers. Wer weiß, dass kein Wettbewerber parallel vermarktet, wird mehr in professionelle Fotos, Exposés, Anzeigenschaltungen und die direkte Ansprache vorgemerkter Interessenten investieren. Das ist bei einem Objekt in Grasberg oder einem Resthof im Landkreis Osterholz kein unwesentlicher Punkt: Ländliche Immobilien in Pendlerlagen nach Bremen erfordern häufig eine gezieltere Zielgruppenansprache als stadtnahe Objekte – der Streuverlust bei halbherziger Vermarktung ist größer.
Hinzu kommt die Koordination: Alle Interessentenanfragen laufen über eine einzige Stelle. Das vermeidet Doppelbesichtigungen, widersprüchliche Preissignale und den sogenannten Objekttourismus, der entsteht, wenn dasselbe Haus von mehreren Maklern gleichzeitig auf den Portalen erscheint – mit unterschiedlichen Angaben oder Preisen.
Risiken und was Sie beachten sollten
Die Kehrseite der Exklusivität ist die Bindung. Wenn der Makler die zugesagten Leistungen nicht erbringt, sitzen Sie zunächst fest. Deshalb ist es wichtig, im Vertrag konkrete Aktivitäten zu vereinbaren: Welche Vermarktungskanäle werden genutzt? In welchem Rhythmus berichten Sie über den Stand der Verhandlungen?
Bei ernsthaften Pflichtverletzungen des Maklers ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regulär endet der Alleinauftrag mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine automatische Verlängerung ohne ausdrückliche Zustimmung sollten Sie im Vertrag ausschließen.
Beispielrechnung: Alleinauftrag beim Hausverkauf im Landkreis Osterholz
Ein Einfamilienhaus in der Gemeinde Grasberg wird für 380.000 Euro verkauft. Angenommen, die vereinbarte Gesamtprovision beträgt 5,95 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer – das ergibt 22.610 Euro. Seit Dezember 2020 wird diese Provision gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt, sodass jede Seite 11.305 Euro trägt.
Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer: Da das Objekt in Niedersachsen liegt, gelten 5,0 % auf den Kaufpreis – also 19.000 Euro, die der Käufer zusätzlich aufbringt. Läge das Objekt auf Bremer Stadtgebiet, wären es seit dem 1. Juli 2025 bereits 5,5 %, sprich 20.900 Euro. Dieser Unterschied ist bei grenznahen Lagen zwischen Bremen und dem Landkreis Osterholz durchaus kaufentscheidend und sollte in der Preisfindung Berücksichtigung finden.
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