Immobilien-ABC

Beurkundung

Ohne Notar kein gültiger Immobilienkauf – warum die Beurkundung unverzichtbar ist

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt an einem Notartermin nicht vorbei. Die Beurkundung ist die förmliche Aufnahme eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar und zugleich gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung: Ein Immobilienkaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist schlicht nichtig. Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz, belehrt beide Seiten über Rechte und Pflichten und sorgt für einen ausgewogenen Vertragstext.

Welche Geschäfte beurkundungspflichtig sind

Die Beurkundungspflicht gilt nicht nur für den klassischen Grundstückskaufvertrag. Auch Bauträgerverträge, die Kauf und Werkleistung kombinieren, müssen notariell beurkundet werden. Gleiches gilt für die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten sowie für Grundstücksschenkungen, die dieselben Formerfordernisse wie ein entgeltlicher Kauf erfüllen müssen. Im Landkreis Osterholz und im angrenzenden Raum Bremen werden diese Verträge üblicherweise beim örtlich zuständigen Notar geschlossen; das zuständige Grundbuchamt ist in Osterholz-Scharmbeck ansässig.

Wie ein Beurkundungstermin abläuft

Vor dem eigentlichen Termin erstellt der Notar auf Grundlage der Angaben beider Parteien einen Vertragsentwurf. Käuferinnen und Käufer, die als Verbraucher handeln, haben Anspruch darauf, diesen Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu erhalten – genug Zeit, um ihn in Ruhe zu prüfen oder offene Fragen zu klären. Beim Termin selbst liest der Notar den gesamten Vertragstext laut vor, erläutert rechtlich bedeutsame Klauseln und beantwortet Rückfragen. Erst danach unterzeichnen alle Beteiligten gemeinsam mit dem Notar die Urkunde.

Was die Beurkundung kostet

Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis als Geschäftswert. Als grobe Orientierung gilt, dass Notar- und Grundbuchkosten zusammen in der Regel rund 1,5 Prozent des Kaufpreises ausmachen – bei einem Einfamilienhaus im Speckgürtel von Bremen kann das schnell einen vierstelligen Betrag bedeuten. Diese Nebenkosten trägt üblicherweise der Käufer. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, die je nach Belegenheit des Grundstücks unterschiedlich ausfällt: In Niedersachsen – also etwa beim Kauf in Grasberg oder Worpswede – beträgt sie 5,0 Prozent des Kaufpreises, im Land Bremen sind es seit dem 1. Juli 2025 5,5 Prozent.

Das sollten Sie zur Beurkundung wissen

  • Der Kaufvertrag wird erst mit der notariellen Unterschrift rechtswirksam – mündliche Absprachen oder Handschlagversprechen vorab sind nicht bindend.
  • Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet; er vertritt weder Käufer- noch Verkäuferinteressen einseitig.
  • Änderungswünsche am Entwurf können und sollten vor dem Termin angemeldet werden – kurzfristige Korrekturen am Beurkundungstag sind möglich, aber aufwendig.
  • Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung absichert.
  • Soll eine Immobilie mit laufender Finanzierung übertragen werden, müssen auch die Grundschuldbestellungen der finanzierenden Bank in denselben oder einen separaten Beurkundungsvorgang einbezogen werden.
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