Bausparvertrag
Sparen und Darlehen in einem Vertrag – mit garantiertem Zinssatz für die Zukunft
Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Sparer und einer Bausparkasse, der zwei Phasen miteinander verbindet: Zunächst wird ein Guthaben angespart, anschließend erhält der Sparer ein Darlehen zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz. Die Summe aus angespartem Guthaben und Darlehen ergibt die sogenannte Bausparsumme. Verwendungszweck ist ausschließlich die Wohnraumfinanzierung – vom Neubau über den Kauf bis zur Modernisierung.
Wie ein Bausparvertrag aufgebaut ist
In der Ansparphase zahlt der Sparer regelmäßig in seinen Vertrag ein, bis ein vereinbarter Mindestanteil der Bausparsumme erreicht ist – in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent. Parallel dazu wird eine sogenannte Bewertungszahl errechnet, die Spardauer und Sparbeitrag berücksichtigt. Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind, wird der Vertrag zugeteilt, also das Darlehen freigegeben.
In der Darlehensphase wird die Differenz zwischen angespartem Guthaben und der vereinbarten Bausparsumme als Kredit ausgezahlt. Dieser Kredit wird zu einem festen Zinssatz getilgt, der schon beim Vertragsabschluss feststand – unabhängig davon, wie sich das Zinsniveau am Markt bis dahin entwickelt hat. Genau diese Zinssicherheit ist das Kernelement des Bausparens.
Konditionen im Überblick
Die Guthabenzinsen während der Ansparphase sind traditionell niedrig und spielen als Rendite kaum eine Rolle. Der eigentliche Vorteil liegt im Darlehenszins, der dauerhaft festgeschrieben ist. Daneben fällt beim Abschluss eine einmalige Abschlussgebühr an, die üblicherweise zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme liegt. Diese Kosten sollten Sie beim Vergleich verschiedener Tarife unbedingt einrechnen.
Staatliche Förderung
Unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen lässt sich das Bausparen staatlich bezuschussen:
- Wohnungsbauprämie: Der Staat bezuschusst eigene Sparleistungen mit 10 Prozent, auf eine jährliche Sparleistung von bis zu 700 Euro für Ledige und 1.400 Euro für Verheiratete – also höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro Prämie. Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhält, kann diese in einen Bausparvertrag fließen lassen und erhält darauf eine staatliche Zulage von 9 Prozent – ebenfalls einkommensabhängig.
- Zweckbindung: Beide Förderungen sind daran geknüpft, dass das angesparte Kapital tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
- Kombinierbarkeit: Bausparverträge lassen sich mit anderen Finanzierungsbausteinen kombinieren, zum Beispiel als Ergänzung zu einem KfW-Darlehen oder zur Anschlussfinanzierung eines laufenden Immobilienkredits.
Was für den Raum Osterholz und das Bremer Umland besonders gilt
Im Landkreis Osterholz und den angrenzenden Landkreisen Rotenburg/Wümme und Verden wird ein Bausparvertrag häufig im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Resthöfen eingesetzt. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien – etwa mit Reetdach oder sanierungsbedürftiger Gebäudetechnik – kann ein zuteilungsreifer Bausparvertrag eine planbare Finanzierungsoption für spätere Modernisierungsmaßnahmen sein.
Wer hingegen im Bereich Grasberg oder Worpswede neu bauen möchte, sollte bedenken, dass die Moor- und Marschböden der Teufelsmoor-Region besondere Anforderungen an Gründung, Drainage und Abdichtung stellen. Diese Mehrkosten – die bei ungünstigen Bodenverhältnissen und hohen Grundwasserständen schnell erheblich werden können – sollten bei der Planung der Gesamtfinanzierung realistisch berücksichtigt werden; ein Bausparvertrag allein deckt solche Positionen selten vollständig ab.
Hinzu kommt: Kaufen Sie eine Immobilie in Niedersachsen, fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 5,0 Prozent an; für Objekte im Land Bremen gilt seit dem 1. Juli 2025 ein erhöhter Satz von 5,5 Prozent. Diese Nebenkosten fließen nicht in die Bausparsumme ein und müssen in der Regel aus Eigenkapital bestritten werden.
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