Immobilien-ABC

Vermittlung

Was Makler tun – und warum professionelle Vermittlung mehr ist als Anzeigen schalten

Immobilienvermittlung bezeichnet die professionelle Tätigkeit, Eigentümer und Kaufinteressenten – oder Vermieter und Mietinteressenten – so zusammenzuführen, dass ein Vertragsabschluss gelingt. Der Makler übernimmt dabei weit mehr als die bloße Kontaktvermittlung: Er bewertet das Objekt, organisiert die Vermarktung, prüft Interessenten und begleitet den Abschluss bis zur Übergabe. Die Provision – auch Courtage genannt – fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.

Rechtliche Grundlagen der Vermittlung

Wer gewerblich vermittelt, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, die an eine Zuverlässigkeitsprüfung und den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse geknüpft ist. Die Registrierung erfolgt über die zuständige IHK. Viele Makler weisen darüber hinaus eine freiwillige Zertifizierung – etwa über den Immobilienverband IVD – nach.

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. Beim Verkauf schreibt das seit Dezember 2020 geltende Gesetz vor, dass Käufer und Verkäufer die Courtage jeweils hälftig tragen, sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Der Provisionsanspruch entsteht erst dann, wenn der Makler nachweislich ursächlich für den Vertragsabschluss war – ohne Erfolg keine Vergütung.

Der Makler ist beiden Seiten gegenüber zur Aufklärung verpflichtet. Bekannte Mängel müssen offengelegt, Bonitätsangaben von Interessenten sorgfältig geprüft werden. Fehler bei der Beratung können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Der Vermittlungsprozess im Überblick

Ein strukturierter Ablauf unterscheidet professionelle Vermittlung vom Privatverkauf. Typischerweise gliedert er sich in folgende Schritte:

  1. Erstgespräch und Objektaufnahme – Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten des Objekts werden dokumentiert.
  2. Wertermittlung und Preisempfehlung – auf Basis aktueller Vergleichsdaten und der lokalen Marktsituation.
  3. Unterlagenbeschaffung – Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und ggf. Teilungserklärung werden zusammengestellt.
  4. Vermarktung – Exposé-Erstellung, Schaltung auf Immobilienportalen, Aktivierung des Kundennetzwerks, ggf. Social Media.
  5. Interessentenqualifizierung – Bonität und Finanzierbarkeit werden geprüft, bevor Besichtigungstermine vereinbart werden.
  6. Verhandlung und Abschluss – der Makler moderiert die Preisverhandlung, koordiniert den Notartermin und begleitet die Übergabe.

Im Landkreis Osterholz sind für die notarielle Beurkundung das Amtsgericht und das Grundbuchamt Osterholz-Scharmbeck zuständig. Im Bremer Stadtgebiet liegt die Zuständigkeit beim Gutachterausschuss Bremen, der auch Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen führt.

Beispielrechnung: Was kostet Vermittlung?

Ein Einfamilienhaus in Grasberg erzielt einen Kaufpreis von 420.000 Euro. Bei einer angenommenen Gesamtprovision von 6,0 Prozent (inkl. MwSt.) ergibt sich folgende Aufteilung:

  • Gesamtcourtage: 25.200 Euro
  • Anteil Verkäufer: 12.600 Euro (3,0 %)
  • Anteil Käufer: 12.600 Euro (3,0 %)

Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer: Da das Objekt in Niedersachsen liegt, beträgt der Steuersatz 5,0 Prozent – also 21.000 Euro. Läge das Objekt hingegen im Land Bremen, wären seit dem 1. Juli 2025 5,5 Prozent fällig, was 23.100 Euro entspräche. Wer im Grenzraum zwischen Niedersachsen und Bremen kauft, sollte diesen Unterschied bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen.

Qualität und regionale Besonderheiten

Gute Vermittlung setzt lokale Marktkenntnis voraus. Im ländlichen Umland von Bremen – von Grasberg über Worpswede bis in den Landkreis Verden – ist die Objektstruktur besonders vielfältig: Resthöfe, Einfamilienhäuser in Pendlerlagen, denkmalgeschützte Gebäude im Künstlerort Worpswede und vereinzelt Objekte mit Reetdach, das eigene Anforderungen an Versicherung und Sanierungszyklen stellt.

Ein Aspekt, der bei der Vermittlung von Baugrundstücken in der Teufelsmoor-Region häufig unterschätzt wird: Moor- und Marschböden mit hohem Grundwasserspiegel erfordern aufwendigere Gründungen und besondere Abdichtungsmaßnahmen. Diese baurelevanten Eigenschaften müssen im Rahmen der Aufklärungspflicht transparent kommuniziert werden – und sie wirken sich unmittelbar auf den erzielbaren Preis und die Finanzierbarkeit aus.

Ein erfahrener Makler kennt diese regionalen Besonderheiten und bringt sie sachlich in die Verhandlung ein, anstatt sie zu übergehen.

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