Steuerberater
Steuerliche Beratung rund um Immobilien – von Vermietung über Verkauf bis zur Erbschaft
Ein Steuerberater ist ein zugelassener Berufsträger, der bei sämtlichen steuerrechtlichen Fragestellungen rund um Immobilien fachkundig begleitet. Das Spektrum reicht von der laufenden Vermietung über den Kauf und Verkauf von Grundstücken bis hin zu Erbschaften und Schenkungen. Wer frühzeitig beraten wird, kann legale Gestaltungsspielräume nutzen und unerwartete Steuerbelastungen vermeiden.
Beratungsfelder im Immobilienbereich
Bei vermieteten Immobilien unterstützt der Steuerberater bei der Erstellung der Anlage V zur Einkommensteuererklärung. Er prüft, welche Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar sind, und kalkuliert die jährlichen Abschreibungen auf das Gebäude. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien, wie sie im Landkreis Osterholz häufig anzutreffen sind, können Renovierungskosten je nach Zeitpunkt und Umfang entweder sofort abgezogen oder müssen über mehrere Jahre verteilt werden – eine Unterscheidung mit erheblicher Wirkung auf die Steuerlast.
Beim Verkauf einer Immobilie kommt es darauf an, ob die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren bereits abgelaufen ist und ob eine selbstgenutzte Immobilie vorliegt. In bestimmten Konstellationen – etwa bei einer Häufung von Immobilienverkäufen innerhalb kurzer Zeit – kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, was steuerlich deutlich nachteiliger ist. Hier ist die rechtzeitige Abstimmung mit einem Steuerberater keine Vorsichtsmaßnahme, sondern schlicht vernünftig.
Im Bereich Erbschaft und Schenkung kennt der Steuerberater die geltenden Freibeträge und weiß, wie Immobilien für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bewertet werden. Da Immobilien im Raum Bremen und im Umland inzwischen erhebliche Verkehrswerte erreichen, können die steuerlichen Konsequenzen einer Übertragung ohne Planung spürbar sein.
Steuerliche Optimierungen bei Immobilien
Eine der wirkungsvollsten Stellschrauben ist die Kaufpreisaufteilung: Je höher der auf das Gebäude entfallende Anteil des Kaufpreises angesetzt wird, desto größer ist die jährliche Abschreibungsbasis. Da der Grundstücksanteil nicht abgeschrieben werden darf, lohnt sich eine sorgfältige, sachlich begründete Aufteilung im Kaufvertrag. Der Steuerberater prüft außerdem, ob Finanzierungskosten als Werbungskosten oder – bei Gewerbebetrieben – als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Bei größeren Immobilienportfolios oder geplanten Investitionen kann die Einbringung von Objekten in eine Immobilien-GmbH steuerliche Vorteile bieten. Diese gesellschaftsrechtliche Gestaltung ist komplex und erfordert eine langfristige Perspektive sowie die enge Zusammenarbeit von Steuerberater und Notar.
Vergütung und Absetzbarkeit
Die Honorare von Steuerberatern richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Für die Erstellung der Steuererklärung fällt in der Regel eine Wertgebühr nach dem Gegenstandswert an; Zeitgebühren sind nur in bestimmten Fällen oder nach Vereinbarung vorgesehen. Die Kosten für steuerliche Beratung, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht, sind ihrerseits als Werbungskosten absetzbar.
Was ist Ihre Immobilie wert?
In wenigen Minuten online, unverbindlich und kostenfrei.
