Sondertilgung
Außerplanmäßig tilgen und Zinsen sparen – was im Darlehensvertrag stehen muss
Eine Sondertilgung ist eine Zahlung, die Sie außerhalb Ihrer regulären Darlehensrate leisten, um die Restschuld schneller zu reduzieren. Ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht – die Möglichkeit muss ausdrücklich im Kreditvertrag vereinbart sein. Ausnahme: Nach zehn Jahren Laufzeit können Sie ein Immobiliendarlehen gemäß § 489 BGB mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Was der Vertrag regeln sollte
Banken räumen Sondertilgungsrechte heute häufig als Standardoption ein, wobei fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr ohne Zinsaufschlag als gängiger Richtwert gilt. Wer mehr Flexibilität möchte, kann ein höheres Recht verhandeln – meist gegen einen Zinsaufschlag von 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten pro Jahr.
Achten Sie beim Vertragsschluss auf drei Details: den zulässigen Höchstbetrag je Kalendermonat oder -jahr, einen möglichst niedrigen Mindestbetrag pro Einzahlung sowie die Frage, ob die Option nur einmal jährlich oder jederzeit genutzt werden darf. Gerade wer im Landkreis Osterholz oder im Umland von Bremen ein freistehendes Haus oder einen Resthof finanziert, sollte diese Punkte frühzeitig ansprechen – denn bei den üblichen Kaufpreisen entstehen schon aus kleinen Zinsunterschieden über die Laufzeit spürbare Beträge.
Wie groß die Zinsersparnis sein kann
Um die Wirkung greifbar zu machen: Bei einem Annuitätendarlehen über 300.000 Euro, drei Prozent Zins und zwei Prozent Anfangstilgung dauert die vollständige Rückzahlung ohne Sondertilgungen rund 35 Jahre. Die gesamten Zinskosten belaufen sich in diesem Szenario auf annähernd 215.000 Euro. Wer jährlich 10.000 Euro zusätzlich einzahlt, verkürzt die Laufzeit auf etwa 26 Jahre und spart rund 70.000 Euro an Zinsen.
Der Effekt ist dabei umso größer, je früher die Zahlungen erfolgen: In den ersten Jahren ist der Zinsanteil an jeder Rate am höchsten, weshalb eine frühe Sondertilgung die Zinsbelastung für alle nachfolgenden Perioden senkt.
Wann eine Sondertilgung besonders sinnvoll ist
Die Rendite einer Sondertilgung entspricht exakt dem eingesparten Darlehenszins – und das ohne jedes Risiko. In Phasen, in denen sichere Geldanlagen weniger abwerfen als der Kreditzins, ist der Schuldenabbau deshalb oft die bessere Wahl gegenüber dem Anlegen freier Mittel.
Typische Anlässe für außerplanmäßige Rückzahlungen sind Bonuszahlungen, eine Erbschaft oder die Auszahlung einer Lebensversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, eine Liquiditätsreserve von drei bis sechs Monatsausgaben zu behalten, bevor Sie freie Mittel in die Tilgung stecken.
Unterschiede je nach Darlehensart
Nicht jede Darlehensform bietet dieselbe Flexibilität:
- Annuitätendarlehen: Sondertilgungsrechte entfalten hier die größte Wirkung und sollten unbedingt vertraglich verankert sein.
- Variables Darlehen: Außerplanmäßige Rückzahlungen sind jederzeit und ohne Entschädigungspflicht möglich.
- Bauspardarlehen: In der Darlehensphase erlauben die meisten Anbieter unbegrenzte Sondertilgungen.
- Volltilgerdarlehen: Sondertilgungen sind hier oft ausgeschlossen oder nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich – prüfen Sie die Bedingungen besonders sorgfältig.
Fehlt im Vertrag eine ausdrückliche Sondertilgungsklausel und lösen Sie das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ab, berechnet die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, die je nach Restschuld und verbleibender Laufzeit erheblich sein kann.
Praktische Hinweise zur Durchführung
- Kündigen Sie eine Sondertilgung schriftlich an – viele Banken setzen eine Ankündigungsfrist von wenigen Werktagen voraus.
- Bewahren Sie die Buchungsbestätigung auf und fordern Sie danach einen aktualisierten Tilgungsplan an.
- Verhandeln Sie beim Abschluss mindestens fünf Prozent Sondertilgung pro Jahr ohne Aufpreis und einen möglichst niedrigen Mindestbetrag.
- Prüfen Sie, ob Ihr Recht auf mehrere Teilzahlungen im Jahr aufteilbar ist – das erhöht die Flexibilität erheblich.
- Kombinieren Sie Sondertilgungen langfristig mit einer turnusmäßigen Überprüfung Ihres Tilgungsplans, zum Beispiel beim Auslaufen der Zinsbindung.
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