Immobilien-ABC

Annuitätendarlehen

Gleichbleibende Rate, wachsende Tilgung – die Standardform der Immobilienfinanzierung erklärt

Wer eine Immobilie finanziert, stößt fast zwangsläufig auf das Annuitätendarlehen – es ist die mit Abstand verbreitetste Darlehensform im privaten Immobilienerwerb. Das Besondere daran: Die monatliche Rate bleibt über die gesamte Zinsbindungsphase konstant, setzt sich aber aus zwei Anteilen zusammen, die sich im Laufe der Zeit verschieben. Zu Beginn überwiegt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil mit jeder bezahlten Rate wächst – weil die Restschuld sinkt und damit auch die darauf berechneten Zinsen.

So setzt sich die Rate zusammen

Die monatliche Rate – auch Annuität genannt – ergibt sich aus dem vereinbarten Zinssatz und dem anfänglichen Tilgungssatz, angewendet auf den ursprünglichen Darlehensbetrag. Nehmen Sie beispielsweise ein Darlehen über 300.000 Euro mit einem Zinssatz von 4 % und einer anfänglichen Tilgung von 2 %: Das ergibt eine jährliche Belastung von 18.000 Euro, also 1.500 Euro pro Monat. Diese Rate bleibt nominal gleich – doch mit jeder Zahlung schrumpft der Zinsanteil ein kleines Stück, und der Tilgungsanteil steigt entsprechend. Die Entschuldung beschleunigt sich also automatisch über die Laufzeit.

Planungssicherheit als zentraler Vorteil

Gerade für Käuferinnen und Käufer eines Einfamilienhauses oder Resthofs im Landkreis Osterholz, die langfristig kalkulieren müssen, ist diese Konstanz wertvoll. Das monatliche Budget bleibt berechenbar, solange die Zinsbindung läuft – unabhängig davon, wie sich das allgemeine Zinsniveau entwickelt. Wer beim Kauf einer Immobilie in Grasberg oder dem Umland von Bremen bereits erhöhte Erschließungs- oder Gründungskosten einkalkulieren muss – etwa wegen der typischen Moor- und Marschböden im Teufelsmoor-Gebiet mit ihren hohen Grundwasserständen –, profitiert umso mehr davon, zumindest bei der Finanzierungsrate eine feste Größe zu haben.

Gestaltungsmöglichkeiten während der Laufzeit

Ein Annuitätendarlehen lässt sich innerhalb bestimmter Grenzen an die eigene Lebenssituation anpassen. Gängige Stellschrauben sind:

Anfängliche Tilgung: Eine Tilgung von mindestens 1 % ist meist vertraglich vorgeschrieben, empfehlenswert sind jedoch 2 bis 3 %, um die Laufzeit spürbar zu verkürzen und die Zinskosten insgesamt zu senken.

Sondertilgungen: Viele Kreditverträge erlauben jährliche Sonderzahlungen – häufig zwischen 5 und 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme – ohne zusätzliche Kosten. Das ist besonders hilfreich, wenn unerwartete Mittel zur Verfügung stehen.

Tilgungssatzwechsel: Manche Banken ermöglichen es, den Tilgungssatz während der Laufzeit einmalig oder mehrfach anzupassen – etwa wenn sich das Einkommen verändert.

Restschuld und Anschlussfinanzierung

Das Annuitätendarlehen ist in aller Regel kein Volltilgerdarlehen. Nach Ablauf der Zinsbindung – ob nach 10, 15 oder 20 Jahren – bleibt fast immer eine Restschuld bestehen, die neu finanziert werden muss. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Verlängerung bei der bisherigen Bank (Prolongation) und einer Umschuldung zu einem anderen Anbieter. Wer das Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung minimieren möchte, kann bereits Jahre im Voraus ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen und sich den dann gültigen Zinssatz sichern. Wer hingegen die verbleibende Schuld vollständig innerhalb einer einzigen Zinsbindungsphase tilgen möchte, wählt ein Volltilgerdarlehen – das geht dann mit einer höheren Monatsrate einher.

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