Immobilien-ABC

Rechtsschutzversicherung

Wer trägt die Kosten im Rechtsstreit rund um Immobilien, Miete und Nachbarschaft?

Eine Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Risiken, die entstehen, wenn Sie einen Rechtsstreit führen müssen oder gegen sich geführt bekommen. Dazu gehören die Honorare für Rechtsanwälte, anfallende Gerichtsgebühren sowie Kosten für Sachverständige. Für Eigentümer, Käufer und Mieter ist dabei vor allem der Baustein Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz von Bedeutung, der Auseinandersetzungen rund um Mietverhältnisse, Grundstücksgrenzen und den Immobilienkauf abdeckt.

Was der Versicherungsschutz im Immobilienbereich umfasst

Der Mietrechtsschutz ist der bekannteste Baustein: Er greift, wenn Vermieter und Mieter sich über Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Kündigungen streiten. Ergänzend dazu schützt der Grundstücksrechtsschutz bei Konflikten mit Nachbarn – etwa wegen Grenzbebauung, Baumwuchs oder Wegerechten. Gerade in der ländlich geprägten Region rund um Grasberg und im Landkreis Osterholz, wo viele Ein- und Zweifamilienhäuser auf gewachsenen Grundstücken mit altem Baumbestand stehen, sind solche Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Seltenheit.

Baurechtsschutz, also Streitigkeiten mit Handwerkern oder Bauunternehmen nach abgeschlossener Fertigstellung, ist häufig nur als separater Baustein erhältlich. Auch steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, die im Zusammenhang mit einer Immobilie entstehen, lassen sich über einen entsprechenden Zusatzbaustein absichern.

Welche Leistungen konkret erstattet werden

Im Versicherungsfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Anwaltshonorar, das sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst, sowie die anfallenden Gerichtsgebühren. Beauftragt das Gericht einen Gutachter oder ziehen Sie selbst einen Sachverständigen hinzu, sind auch diese Kosten in der Regel gedeckt. Die meisten Policen sehen je nach Tarif eine Selbstbeteiligung vor, die Sie im Schadensfall selbst tragen.

Einschränkungen, die Sie kennen sollten

Rechtsschutzversicherungen enthalten regelmäßig eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Das bedeutet: Ein Streit, der kurz nach Vertragsschluss entsteht, ist häufig noch nicht gedeckt. Besonders wichtig ist die sogenannte Vorvertraglichkeitsklausel: Der Auslöser des Rechtsstreits muss zeitlich nach dem Beginn des Versicherungsschutzes liegen, nicht davor.

Baustreitigkeiten, die sich auf laufende Bauprojekte vor der Fertigstellung beziehen, sind in Standardpolicen meist ausgeschlossen. Wer im Teufelsmoor-Umland oder in den Marschgebieten der Region baut und dabei auf schwierige Bodenverhältnisse trifft – Moorböden mit hohem Grundwasserstand sind hier eine bekannte Herausforderung –, sollte sich nicht darauf verlassen, dass Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen über Gründungsschäden oder Abdichtungsmängel automatisch versichert sind. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen, bevor ein Streitfall eintritt.

Nicht zuletzt prüfen die meisten Versicherer vor der Kostenübernahme, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten hat. Erscheint ein Verfahren von vornherein aussichtslos, kann die Deckungszusage verweigert werden.

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