Die KfW-Förderung umfasst ein breites Spektrum staatlicher Kreditprogramme, Tilgungszuschüsse und direkter Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie ist das wichtigste öffentliche Finanzierungsinstrument im deutschen Wohnungsbau und richtet sich an Bauherren, Sanierer und Eigentümer, die ihren Wohnraum energieeffizienter oder barriereärmer gestalten wollen. Entscheidend ist: Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn und vor dem Abschluss von Liefer- oder Handwerkerverträgen gestellt werden – eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Neubau-Programme
Wer neu baut, kann derzeit vor allem auf zwei Programme zurückgreifen. Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) fördert Wohngebäude, die den Effizienzhaus-40-Standard erreichen. Zusätzlich ist ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) Voraussetzung für die höchste Förderstufe. Pro Wohneinheit stehen zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung, ergänzt durch Tilgungszuschüsse, deren Höhe vom erreichten Effizienzstandard abhängt.
Für Familien mit Kindern gibt es daneben das Programm Wohneigentum für Familien (KfW 300), das an Einkommensgrenzen geknüpft ist und besonders günstige Zinssätze bietet. Die maximale Kredithöhe steigt mit der Anzahl der Kinder. Gerade in der ländlichen Pendlerlage rund um Grasberg oder Schwanewede, wo Neubauparzellen gefragt sind, kann dieses Programm die Finanzierungslücke spürbar verkleinern.
Sanierungsprogramme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet das Herzstück der KfW-Sanierungsförderung. Sie unterscheidet zwischen der Komplettsanierung zum Effizienzhaus – mit Stufen von EH 40 bis EH 85 sowie einer eigenen Denkmal-Stufe – und der Förderung einzelner Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage. Bei der Komplettsanierung sind Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent erreichbar, wenn das Gebäude auf den Effizienzhaus-40-Standard gebracht wird. Wer einzelne Maßnahmen umsetzt, kann durch einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einen zusätzlichen Bonus erzielen.
Ein Hinweis für Eigentümer älterer Gebäude im Raum Worpswede: Steht ein Objekt unter Denkmalschutz, gibt es eine eigene Effizienzhaus-Denkmal-Stufe, die geringere energetische Anforderungen stellt, aber trotzdem förderfähig ist. Der Heizungstausch selbst wird übrigens nicht über die KfW, sondern über das BAFA abgewickelt.
Barrierefreier Umbau
Das Programm Altersgerecht Umbauen (KfW 455-B) fördert als direkter Zuschuss Maßnahmen zur Barrierereduzierung – darunter schwellenlose Zugänge, Badumbauten, Türverbreiterungen und Treppenlifte. Die Zuschusshöhe richtet sich danach, ob einzelne Maßnahmen oder eine umfassende Barrierereduzierung durchgeführt werden. Wer lieber einen Kredit in Anspruch nehmen möchte, kann alternativ das Programm KfW 159 nutzen, das bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bereitstellt. Beide Varianten stehen Eigentümern und Mietern offen – unabhängig vom Alter.
Antragstellung und Energieberater
Der Förderantrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über die jeweilige Hausbank, die den Antrag weiterleitet. Zu den typischen Unterlagen gehören der Bauantrag oder eine Kostenaufstellung, ein aktueller Grundbuchauszug sowie Einkommensnachweise – je nach Programm ergänzt um die Bestätigung eines Energieberaters.
Bei allen Effizienzhaus-Programmen und den meisten Einzelmaßnahmen ist ein dena-zertifizierter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Beginn der Maßnahme und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum Abschluss. Die Kosten für Beratung und Baubegleitung werden von KfW und BAFA zu einem erheblichen Teil bezuschusst. Gerade bei Bestandsgebäuden auf den typischen Moor- und Marschböden der Teufelsmoor-Region empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem Energieberater: Feuchteprobleme durch hohe Grundwasserstände können die Wahl der Dämmstoffe und Abdichtungsverfahren beeinflussen und damit auch die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen.
