Immobilien-ABC

Barrierefreiheit

Gebäude für alle nutzbar gestalten – Anforderungen, Förderung und Marktrelevanz im Überblick

Barrierefreiheit beschreibt die Eigenschaft von Gebäuden, Wohnungen und Außenanlagen, von allen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden zu können – unabhängig davon, ob jemand auf einen Rollstuhl angewiesen ist, schlecht sieht oder einfach älter wird. Das Thema betrifft längst nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen: Demographisch betrachtet wird barrierefreier Wohnraum knapper Bestand und gleichzeitig wachsender Bedarf sein. Derzeit erfüllt nur ein kleiner Bruchteil des deutschen Wohnungsbestands entsprechende Standards.

Was die DIN-Normen konkret verlangen

Für Wohngebäude ist vor allem die DIN 18040-2 maßgeblich. Sie definiert unter anderem schwellenlose Zugänge, wobei Höhenunterschiede von maximal zwei Zentimetern toleriert werden, Türbreiten von mindestens 80 Zentimetern innerhalb der Wohnung sowie Bewegungsflächen im Badezimmer von 1,20 mal 1,20 Metern. Bodengleiche Duschen ohne Einstiegsschwelle, stufenlos erreichbare Balkone und vorbereitete Wandbereiche für nachträgliche Haltegriffe gehören ebenfalls dazu.

Öffentlich zugängliche Gebäude unterliegen der strengeren DIN 18040-1: Ab drei Geschossen sind Aufzüge Pflicht, Türbreiten müssen mindestens 90 Zentimeter betragen, Bewegungsflächen 1,50 mal 1,50 Meter für Rollstuhlnutzer freihalten, und Treppen benötigen beidseitige Handläufe sowie kontrastreiche Markierungen für sehbeeinträchtigte Personen.

Gesetzliche Pflichten beim Neubau

Die niedersächsische Bauordnung – unter die Grasberg und der Landkreis Osterholz fallen – schreibt für Neubauten mit mehr als zwei Wohneinheiten eine barrierefreie Erschließung vor; in größeren Gebäuden muss mindestens eine Wohnung vollständig barrierefrei ausgeführt sein. Öffentlich zugängliche Bauten sind grundsätzlich nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zu gestalten.

Befreiungen sind möglich, wenn Maßnahmen technisch nicht umsetzbar sind, wirtschaftlich unzumutbar wären oder denkmalschutzrechtlichen Vorgaben widersprechen. Letzteres ist im Landkreis Osterholz und in Worpswede mit seinem bedeutenden Altbaubestand nicht selten ein Thema: Wer dort ein denkmalgeschütztes Gebäude umbaut, muss mit dem Denkmalschutz und der Baubehörde abstimmen, welche Lösungen – gegebenenfalls auch mobile Alternativen – akzeptiert werden.

KfW-Förderung und typische Umbaukosten

Über das KfW-Programm 455-B (Barrierereduzierung) lässt sich ein Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Kosten beantragen, bei einer Mindestinvestition von 2.000 Euro und einem Höchstbetrag von 6.250 Euro. Das Programm steht Eigennutzern, Vermietern und Eigentümergemeinschaften offen und kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Förderfähig sind unter anderem Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen, die Beseitigung von Schwellen sowie der Einbau bodengleicher Duschen oder erhöhter WC-Anlagen. Zur Orientierung: Ein barrierefrei umgebautes Bad kostet je nach Umfang zwischen 8.000 und 20.000 Euro, ein Treppenlift liegt zwischen 3.500 und 15.000 Euro, und ein nachträglich eingebauter Aufzug kann deutlich mehr kosten. Zusätzlich gewährt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Steuerliche Möglichkeiten

Für selbst nutzende Eigentümer kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht, wenn ein medizinisch notwendiger Umbau durch ärztliches Attest nachgewiesen wird. Allerdings gilt eine einkommensabhängige Eigenbelastungsgrenze, und KfW-Zuschüsse und dieser Steuerweg lassen sich nicht parallel nutzen.

Vermieter können Umbaukosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Zudem ist nach einer Modernisierung eine anteilige Mieterhöhung möglich. Handwerkerleistungen können darüber hinaus – im Rahmen der allgemeinen Regelung – mit 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich angesetzt werden.

Marktrelevanz im regionalen Kontext

Im ländlich geprägten Umland von Bremen, wo Ein- und Zweifamilienhäuser den Bestand dominieren und viele Bewohner bewusst langfristig planen, wird barrierefreies Wohnen zunehmend zu einem Kaufargument. Barrierefreie oder zumindest barrierereduzierte Immobilien sind in der Regel schneller vermittelbar und erzielen bei der richtigen Zielgruppe merklich bessere Preise.

Wer heute vorausschauend plant – auch ohne aktuellen Bedarf –, profitiert doppelt: Die Mehrkosten beim Neubau halten sich im Vergleich zum Gesamtinvestment in einem überschaubaren Rahmen, während eine nachträgliche Umrüstung deutlich aufwändiger ist. Gerade in Bestandsgebäuden mit älteren Grundrissen, wie sie im Raum Grasberg und Worpswede häufig anzutreffen sind, lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Maßnahmen technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.

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