Immobilien-ABC

Abschlagszahlung

Wer zahlt wann wie viel? Was Bauherren über Teilzahlungen während der Bauphase wissen sollten.

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf eine noch nicht vollständig abgerechnete Bauleistung. Der Auftragnehmer stellt sie in Rechnung, sobald er einen nachweisbaren Teil seiner vertraglich geschuldeten Arbeit erbracht hat. So muss er das laufende Projekt nicht vollständig vorfinanzieren, während der Auftraggeber nur für tatsächlich fertiggestellte Leistungen zahlt. Am Ende des Projekts werden alle Abschläge mit der Schlussrechnung verrechnet.

Rechtliche Grundlagen: BGB und VOB/B

Im Werkvertragsrecht regelt § 632a BGB den Anspruch des Unternehmers auf Abschlagszahlungen. Voraussetzung ist, dass die erbrachten Leistungen vertragsgemäß und nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Zahlung wird fällig, sobald dem Auftraggeber eine prüfbare Rechnung vorliegt – also eine Aufstellung, aus der konkret hervorgeht, welche Arbeiten in welchem Umfang ausgeführt wurden. Typisch dafür sind Aufmaßdokumente, Fotos des Baufortschritts oder ein Bautenstandsbericht.

Gilt für ein Bauprojekt die VOB/B statt des BGB-Werkvertragsrechts, greift § 16 VOB/B. Die Systematik ist ähnlich, die Fristen und formalen Anforderungen an die Rechnung sind dort jedoch etwas detaillierter geregelt. Welche Grundlage zutrifft, legt der Bauvertrag fest.

Zahlungsplan bei Bauträgerverträgen

Wer von einem Bauträger kauft, bewegt sich in einem eigenen rechtlichen Rahmen. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt vor, dass der Kaufpreis nur in bis zu sieben Teilraten verlangt werden darf – gestaffelt nach klar definierten Bauabschnitten. Die erste Rate von maximal 30 Prozent darf erst nach Beginn der Erdarbeiten fällig werden. Weitere Raten folgen mit Rohbau, Dach, Fenster und Innenausbau. Die letzte Zahlung ist erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Objekts zu leisten.

Für Bauvorhaben im Landkreis Osterholz oder dem angrenzenden Raum Worpswede und Grasberg ist dabei ein Aspekt besonders praxisrelevant: Die Moor- und Marschböden der Teufelsmoor-Region können den Baubeginn und damit den Zeitpunkt der ersten Abschlagsrechnung erheblich verzögern. Spezielle Gründungsmaßnahmen, aufwendigere Erdarbeiten und hohe Grundwasserstände erfordern oft mehr Vorlaufzeit als auf gewachsenem Boden – das sollte bei der Planung des Zahlungsplans von Anfang an einkalkuliert werden.

Abschlagszahlung, Vorauszahlung, Anzahlung – die Unterschiede

Die drei Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Konstruktionen. Eine Abschlagszahlung setzt immer voraus, dass eine Leistung bereits erbracht wurde – sie ist gewissermaßen nachgelagert. Eine Vorauszahlung hingegen fließt, bevor irgendetwas gebaut oder geliefert wurde, und birgt für den Auftraggeber ein entsprechend höheres Risiko. Die Anzahlung liegt irgendwo dazwischen: Sie wird meist bei Vertragsabschluss geleistet und ist ein erster Teilbetrag, bevor die eigentliche Ausführung beginnt.

Üblich ist außerdem ein Sicherheitseinbehalt von rund fünf Prozent der Schlussrechnungssumme. Dieser Betrag wird erst freigegeben, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder der Auftragnehmer eine gleichwertige Bankbürgschaft stellt. Das schützt den Bauherrn, falls nach Abnahme noch Mängel auftreten.

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