Immobilien-ABC

Übergabe

Der Moment, in dem eine Immobilie den Besitzer wechselt – rechtlich klar geregelt.

Die Übergabe einer Immobilie bezeichnet den Moment, an dem der Verkäufer dem Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Objekt überträgt. Ab diesem Stichtag darf der Käufer die Immobilie nutzen, trägt aber auch die laufenden Kosten und das Risiko für etwaige Schäden. Wichtig zu wissen: Die Übergabe und die formelle Eigentumsübertragung im Grundbuch sind zwei verschiedene Vorgänge, die zeitlich auseinanderfallen können.

Was beim Übergabetermin passiert

Der Termin findet in der Regel statt, nachdem der Kaufpreis vollständig auf dem Notaranderkonto oder direkt beim Verkäufer eingegangen ist. Käufer und Verkäufer – oft begleitet vom Makler – gehen das Objekt gemeinsam durch. Dabei werden alle Schlüssel übergeben, die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abgelesen und notiert sowie der sichtbare Zustand der Immobilie festgehalten. Wenn Inventar oder Einrichtungsgegenstände im Kaufvertrag enthalten sind, wird deren Vorhandensein an diesem Tag ebenfalls überprüft.

Das Übergabeprotokoll

Alles, was beim Rundgang festgestellt wird, gehört in ein schriftliches Übergabeprotokoll. Dazu zählen die abgelesenen Zählerstände, die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel, vorhandene Mängel oder Beschädigungen sowie eine Liste des mitverkauften Inventars. Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll. Dieses Dokument ist kein bürokratischer Formalismus, sondern ein handfester Schutz für beide Seiten: Es schließt spätere Unklarheiten darüber aus, in welchem Zustand die Immobilie den Besitzer gewechselt hat.

Gerade bei älteren Bestandsobjekten im Landkreis Osterholz – etwa Resthöfen oder Häusern mit Reetdach – lohnt es sich, den Zustand von Dach, Keller und haustechnischen Anlagen besonders sorgfältig zu dokumentieren. Wer in der Teufelsmoor-Region oder auf Marschböden rund um Grasberg kauft, sollte zudem auf Feuchtigkeitsspuren an Kellerwänden und erdberührenden Bauteilen achten: Der hohe Grundwasserstand dieser Gegend macht sich im Laufe der Jahre bisweilen erst nach dem Einzug bemerkbar.

Rechtswirkungen der Übergabe

Mit dem Übergabestichtag gehen mehrere Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Er übernimmt die Betriebskosten, ist für laufende Versicherungen verantwortlich und trägt das Risiko zufälliger Schäden am Gebäude. Ist die Immobilie vermietet, stehen dem Käufer ab diesem Tag die Mieteinnahmen zu. Die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch – zuständig ist im Landkreis Osterholz das Grundbuchamt in Osterholz-Scharmbeck – erfolgt oft erst einige Wochen später, ändert aber nichts daran, dass der wirtschaftliche Übergang bereits mit der Übergabe stattgefunden hat.

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