Immobilien-ABC

Solaranlage

Strom und Wärme vom Dach: Was Solaranlagen für Immobilien bedeuten

Als Solaranlage bezeichnet man technische Systeme, die Sonnenenergie unmittelbar am Gebäude nutzbar machen. Je nach Bauart erzeugen sie entweder elektrischen Strom oder thermische Wärme. Beides senkt die laufenden Energiekosten, verbessert die Energiebilanz des Gebäudes und kann den Marktwert einer Immobilie spürbar erhöhen.

Photovoltaik oder Solarthermie – zwei unterschiedliche Technologien

Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht über Solarzellen in Gleichstrom um, der anschließend durch einen Wechselrichter in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt wird. Für ein typisches Einfamilienhaus sind Anlagengrößen zwischen fünf und zehn Kilowattpeak üblich, wofür etwa 30 bis 60 Quadratmeter nutzbarer Dachfläche benötigt werden. Ein optionaler Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil deutlich – ohne Speicher liegt er häufig bei rund einem Drittel der erzeugten Energie, mit Speicher kann er auf 60 bis 80 Prozent steigen.

Solarthermie-Anlagen verfolgen einen anderen Ansatz: Sie gewinnen Wärme aus dem Sonnenlicht und leiten diese über einen Solarkreislauf in einen Speicher. Damit lässt sich der Warmwasserbedarf eines Haushalts zu einem erheblichen Teil decken; größere Anlagen mit Vakuumröhrenkollektoren unterstützen zusätzlich die Heizung.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Investitionskosten für eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage bewegen sich grob zwischen 1.200 und 2.400 Euro je Kilowattpeak, wobei Anlagenpreise je nach Hersteller, Dachsituation und Installationsbetrieb variieren. Ein Batteriespeicher schlägt zusätzlich mit mehreren Tausend Euro zu Buche, amortisiert sich aber über den erhöhten Eigenverbrauch. Solarthermie-Anlagen für die Warmwasserbereitung sind in der Regel günstiger als kombinierte Systeme mit Heizungsunterstützung.

Pro installiertem Kilowattpeak sind in unserer Region bei günstiger Ausrichtung rund 1.000 Kilowattstunden Jahresertrag realistisch. Die Ausrichtung muss dabei nicht zwingend nach Süden erfolgen: Ost-West-Aufteilungen verteilen den Ertrag gleichmäßiger über den Tag und sind in vielen Fällen wirtschaftlich ähnlich attraktiv.

Rechtliche Grundlagen und steuerliche Regelungen

In den meisten Fällen ist die Installation einer Solaranlage genehmigungsfrei – Ausnahmen können sich bei denkmalgeschützten Gebäuden ergeben, wie sie im Bereich Worpswede mit seiner Künstlerkolonie und dem historischen Baubestand vorkommen. Hier empfiehlt sich vorab eine Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert für eingespeisten Strom eine feste Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für Neubauten den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Seit 2023 gilt zudem: Kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak sind einkommensteuerfrei, und beim Kauf greift ein Nullsteuersatz auf die Umsatzsteuer.

Förderung und Finanzierung

Die KfW fördert Photovoltaikanlagen über das Programm 270 mit zinsgünstigen Darlehen. Solarthermie-Anlagen können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst werden, wobei der Grundfördersatz bei 25 Prozent liegt und sich beim gleichzeitigen Heizungstausch erhöhen kann. Darüber hinaus gibt es je nach Standort ergänzende Programme auf Landes- oder kommunaler Ebene, die sich lohnen zu prüfen.

Solaranlage und Immobilienwert

Eine funktionsfähige, gut dimensionierte Solaranlage wird bei der Immobilienbewertung zunehmend als werterhöhendes Merkmal berücksichtigt. Studien gehen von einer Wertsteigerung im einstelligen Prozentbereich aus, abhängig von Anlagenalter, Größe und dem Energieausweis des Gebäudes. Der Wartungsaufwand ist überschaubar: Neben einer regelmäßigen Sichtkontrolle ist eine Reinigung alle zwei bis drei Jahre sinnvoll; der Wechselrichter hat eine begrenzte Lebensdauer und muss nach etwa zwölf bis fünfzehn Jahren erneuert werden.

Ein praktischer Hinweis für Immobilien im Teufelsmoor und den Moorrandgebieten rund um Grasberg und Worpswede: Wer auf einem bestehenden Gebäude eine Photovoltaikanlage nachrüsten möchte, sollte die zusätzliche Dachlast im Blick behalten. Ältere Gebäude auf Moor- oder Marschboden können durch Setzungen und Feuchtigkeitseinflüsse im Bereich der Dachkonstruktion beeinträchtigt sein. Eine Begutachtung der Dachsubstanz vor der Installation ist in diesen Lagen daher keine Vorsichtsmaßnahme, sondern schlicht sinnvoll.

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