Förderung
Zuschüsse, Darlehen und Steuervorteile für Kauf, Bau und Sanierung von Immobilien
Wer eine Immobilie kauft, baut oder saniert, muss die Finanzierung nicht allein stemmen. Bund, Länder und Kommunen stellen finanzielle Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen, direkten Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen bereit. Für Bauherren und Käufer lohnt es sich, diese Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen – denn der richtige Fördermix kann die Gesamtkosten spürbar senken.
Die wichtigsten Fördergeber im Überblick
Den größten Teil der Immobilienförderung in Deutschland organisieren drei Institutionen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist der bekannteste Anbieter und unterstützt Neubau, Kauf und Sanierung mit zinsgünstigen Krediten sowie Tilgungszuschüssen. Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank, Zuschüsse wie die Heizungsförderung dagegen direkt im KfW-Kundenportal.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt die Förderung im Bereich erneuerbare Energien und Heizungstausch – und das als echter Direktzuschuss, also ohne Kreditaufnahme. Ergänzend dazu gibt es auf Landesebene eigene Förderbanken: In Niedersachsen ist das die NBank, die zum Beispiel Programme für Familien oder einkommensschwächere Haushalte anbietet. Manche Kommunen stellen zusätzlich eigene Mittel bereit – es lohnt sich, beim zuständigen Landkreis Osterholz oder der Stadt Osterholz-Scharmbeck nachzufragen.
KfW-Programme: Was für Käufer und Bauherren relevant ist
Das Wohneigentumsprogramm (124) richtet sich ohne Einkommensgrenze an alle, die Wohneigentum kaufen oder bauen möchten, und bietet Kredite zu Konditionen unter dem üblichen Marktzins. Wer einen besonders energieeffizienten Neubau plant, kann über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) deutlich höhere Kreditbeträge abrufen – vorausgesetzt, das Gebäude erfüllt den Standard Effizienzhaus 40.
Für Familien mit Kindern ist das Programm Wohneigentum für Familien (WEF) besonders interessant: Hier gelten Einkommensgrenzen, dafür sind die Kreditbeträge gestaffelt nach Kinderzahl und liegen merklich über denen des allgemeinen Programms. Bei der energetischen Sanierung bietet die KfW über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl Kredite als auch Tilgungszuschüsse – je besser die erreichte Effizienzklasse, desto höher der Zuschussanteil.
BAFA: Heizungstausch direkt bezuschussen lassen
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, beantragt den Zuschuss seit 2024 bei der KfW (Programm 458). Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und gilt unabhängig vom Einkommen. Wer den Austausch zügig angeht, kann zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten; ein Einkommensbonus ist für Haushalte mit geringerem Einkommen verfügbar. Kombiniert lassen sich bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschussen.
Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Gasheizungen und Ölheizungen werden seit 2024 nicht mehr gefördert. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt – ein klarer Vorteil gegenüber einer Kreditlösung.
Steuerliche Wege zur Förderung
Neben den klassischen Förderprogrammen gibt es steuerrechtliche Möglichkeiten, die in bestimmten Situationen attraktiver sein können. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, darf Sanierungskosten über mehrere Jahre erhöht abschreiben. Gerade im Landkreis Osterholz und in Worpswede, wo der Altbestand an Reetdachhäusern und historischen Gebäuden verbreitet ist, kann das ein relevanter Faktor sein.
Für selbstgenutztes Wohneigentum ermöglicht § 35c EStG den Abzug von Kosten für energetische Sanierungen direkt von der Steuerschuld – verteilt über drei Jahre und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Diese Regelung lässt sich jedoch nicht mit KfW- oder BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren: Eine Doppelnutzung ist ausgeschlossen. Handwerksleistungen wiederum lassen sich unabhängig davon jährlich anteilig steuerlich geltend machen.
Antrag, Timing und häufige Fehler
Der wichtigste Grundsatz bei allen Förderprogrammen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Handwerkervertrags – es sei denn, der Vertrag steht unter der Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, verliert in der Regel den Förderanspruch vollständig.
Für eine optimale Kombination verschiedener Programme empfiehlt sich die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters. Die Beratungskosten selbst sind zu einem großen Teil förderfähig. Sinnvoll kombinieren lassen sich beispielsweise ein KfW-Kredit, ein NBank-Programm und Riester-Mittel – solange keine Überschneidung mit steuerlichen Abzügen für dieselbe Maßnahme entsteht. Wer im Raum Grasberg oder dem Teufelsmoor auf moorigen oder marschigen Böden baut, sollte außerdem beachten, dass erhöhte Gründungskosten durch besondere Fundamente oder Abdichtungen die förderfähige Bausumme beeinflussen können – auch das lässt sich mit einem Energieberater und der Hausbank frühzeitig abstimmen.
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