Jahresmiete
Die Summe aller Mieteinnahmen eines Jahres – Grundlage für Rendite und Kaufpreisbewertung
Als Jahresmiete bezeichnet man die Summe aller Mieteinnahmen, die ein Objekt innerhalb von zwölf Monaten erzielt. Dabei unterscheidet man zwischen der Jahreskaltmiete, die ausschließlich die Nettomiete ohne Betriebskosten umfasst, und der Jahreswarmmiete, in die auch die Nebenkostenvorauszahlungen einfließen. Für die Bewertung von Kapitalanlagen ist fast immer die Kaltmiete maßgeblich, weil Nebenkosten lediglich durchlaufende Posten darstellen.
Renditekennzahlen auf einen Blick
Die Jahresmiete bildet das Fundament für die gängigsten Renditemaße. Die Bruttomietrendite ergibt sich, wenn man die Jahreskaltmiete durch den Kaufpreis dividiert und das Ergebnis in Prozent ausdrückt. Sie lässt sich schnell berechnen, lässt aber Verwaltungs- und Instandhaltungskosten außen vor. Die Nettomietrendite berücksichtigt zusätzlich all jene Kosten, die der Eigentümer nicht auf den Mieter umlegen kann, und bezieht außerdem die Erwerbsnebenkosten in die Investitionssumme ein – darunter im niedersächsischen Teil des Landkreises Osterholz die Grunderwerbsteuer von 5,0 % und im bremischen Stadtgebiet seit dem 1. Juli 2025 erhöhte 5,5 %. Die Nettomietrendite liefert damit das realistischere Bild, auch wenn ihre Ermittlung etwas mehr Aufwand erfordert. Wer einen Teil des Kaufpreises fremdfinanziert, kann darüber hinaus die Eigenkapitalrendite berechnen: Durch den Hebel des Fremdkapitals kann sie die Nettomietrendite deutlich übersteigen – sofern der Zinssatz unter der Objektrendite liegt.
Kaufpreisfaktor und was er aussagt
Der Kaufpreisfaktor – manchmal auch Vervielfältiger genannt – ist der Kehrwert der Bruttomietrendite: Er zeigt, wie viele Jahresmieten im Kaufpreis stecken. In Metropolen werden für Wohnhäuser mitunter sehr hohe Faktoren aufgerufen, während im ländlichen Raum die Werte deutlich moderater ausfallen. Im Umland von Bremen, etwa in Grasberg oder entlang der Wümme, bewegen sich die Faktoren erfahrungsgemäß auf einem Niveau, das Investoren eine spürbar bessere Anfangsrendite bietet als in der Kernstadt – allerdings bei anderer Mietnachfrage und anderen Leerstandsrisiken. Ein niedriger Faktor bedeutet eine höhere Anfangsrendite, kann aber auch auf strukturelle Risiken hindeuten, die der Markt bereits eingepreist hat.
Ist-Miete, Marktmiete und das Mietpotenzial
Für die Bewertung eines Bestandsobjekts lohnt ein Blick auf die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und der ortsüblichen Vergleichsmiete. Liegt die Ist-Miete dauerhaft unterhalb des Marktniveaus, schlummert hier ein Potenzial, das sich bei einem Mieterwechsel oder durch eine zulässige Vergleichsmietenerhöhung heben lässt. Das Bürgerliche Gesetzbuch begrenzt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die eine Mietpreisbremse gilt, sind zusätzliche Einschränkungen zu beachten. Der zuständige Mietspiegel gibt Auskunft darüber, welche Miete am konkreten Standort als ortsüblich gilt.
Mietsteigerung: welche Instrumente es gibt
Neben der regulären Vergleichsmietenerhöhung stehen Vermieterinnen und Vermietern weitere Möglichkeiten zur Verfügung, die Jahresmiete langfristig anzupassen. Nach einer Modernisierung kann ein gesetzlich festgelegter Anteil der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden. Indexmietverträge koppeln die Miete an den Verbraucherpreisindex; die Anpassung muss der Vermieter frühestens nach einem Jahr in Textform erklären. Staffelmietverträge legen feste Erhöhungsbeträge für künftige Zeitpunkte bereits im Vertrag fest. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von der Lage, der Mieterstruktur und der persönlichen Anlagestrategie ab.
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