Immobilien-ABC

Ertragswertverfahren

Wie der Wert von Miet- und Gewerbeimmobilien auf Basis nachhaltiger Erträge berechnet wird

Das Ertragswertverfahren ist ein gesetzlich normiertes Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien, deren wirtschaftlicher Wert maßgeblich von den erzielbaren Erträgen abhängt. Die Grundlage bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Angewendet wird es bei Mietwohngebäuden, Geschäftshäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien – nicht jedoch bei selbstgenutzten Eigenheimen, für die das Sachwertverfahren besser geeignet ist.

Bodenwert und Gebäudeertragswert

Das Verfahren trennt strikt zwischen dem Wert des Grundstücks und dem des Gebäudes. Der Bodenwert wird unabhängig ermittelt – in der Regel anhand von Bodenrichtwerten oder Vergleichspreisen aus tatsächlichen Transaktionen. Er repräsentiert den Wert des unbebauten Grundstücks und bleibt auch nach Ende der wirtschaftlichen Gebäudenutzung erhalten.

Der Gebäudeertragswert hingegen leitet sich aus dem kapitalisierten Reinertrag über die verbleibende Restnutzungsdauer ab. Da ein Gebäude mit zunehmendem Alter an Substanz verliert, sinkt dieser Anteil schrittweise. Am Ende der Nutzungsdauer verbleibt rechnerisch nur noch der Bodenwert – ein Prinzip, das die wirtschaftliche Realität von Immobilien realistisch widerspiegelt.

Reinertrag und Bewirtschaftungskosten

Ausgangspunkt der Berechnung ist der sogenannte Rohertrag: die nachhaltig erzielbare, marktübliche Miete des Objekts. Maßgeblich ist also nicht die tatsächlich vereinbarte Miete, wenn diese deutlich über oder unter dem Marktniveau liegt, sondern eine sachgerechte Einschätzung der dauerhaft erzielbaren Einnahmen.

Vom Rohertrag werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Dazu zählen Verwaltungskosten, nicht auf Mieter umlegbare Betriebskosten, Instandhaltungsaufwendungen sowie ein Ansatz für das Mietausfallwagnis. Die ImmoWertV gibt Orientierungswerte vor; für eine verlässliche Bewertung sind jedoch objektspezifische Erfahrungswerte oder konkrete Kostennachweise hilfreicher als pauschale Ansätze. Das Ergebnis dieser Subtraktion ist der Reinertrag – die zentrale Rechengröße des gesamten Verfahrens.

Liegenschaftszins, Vervielfältiger und Restnutzungsdauer

Der Liegenschaftszins ist der Kapitalisierungszinssatz, mit dem der Reinertrag auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst wird. Er bildet die marktübliche Renditeerwartung für eine bestimmte Immobilienart in einer bestimmten Lage ab und wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet. Für innerstädtische Lagen mit stabiler Nachfrage fällt er in der Regel niedriger aus als für periphere Gewerbelagen.

In Verbindung mit der Restnutzungsdauer – der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes – ergibt sich der sogenannte Vervielfältiger. Dieser Faktor wird mit dem Reinertrag multipliziert und liefert den Gebäudeertragswert. Vereinfacht gilt: Ein niedriger Liegenschaftszins bei langer Restnutzungsdauer führt zu einem hohen Vervielfältiger und damit zu einem höheren Wert. Kurze Restnutzungsdauern hingegen drücken den Gebäudeertragswert spürbar, was Investoren und finanzierende Banken bei ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Gesamtnutzungsdauern liegen bei Wohngebäuden üblicherweise zwischen 60 und 80 Jahren, bei Gewerbebauten oft darunter. Umfassende Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und damit den Ertragswert stabilisieren oder steigern.

Marktanpassungen und Aussagekraft

Der rechnerische Ertragswert muss nicht zwingend mit dem tatsächlich am Markt erzielbaren Preis übereinstimmen. Gutachter nehmen daher begründete Zu- oder Abschläge vor – etwa bei besonderer Ausstattung, städtebaulichen Einschränkungen, erheblichem Sanierungsbedarf oder rechtlichen Belastungen wie Erbbaurechten oder Wohnrechten.

In nachgefragten Lagen können Transaktionspreise den rechnerischen Wert deutlich übersteigen; in schwachen Märkten liegt es umgekehrt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, das Ergebnis des Ertragswertverfahrens stets mit dem Sachwert- und, soweit möglich, dem Vergleichswertverfahren zu plausibilisieren. Nur im Zusammenspiel mehrerer Methoden entsteht ein vollständiges Bild des Verkehrswerts.

Beispielrechnung

Angenommen, ein Zweifamilienhaus im Landkreis Osterholz erzielt eine nachhaltig erzielbare Jahresnettomiete von 18.000 Euro. Nach Abzug der Bewirtschaftungskosten von rund 20 Prozent verbleiben 14.400 Euro Reinertrag. Der zuständige Gutachterausschuss Osterholz-Scharmbeck veröffentlicht für diese Objektart einen Liegenschaftszins von beispielhaft 4,0 Prozent. Bei einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich nach ImmoWertV ein Vervielfältiger von etwa 19,8. Der Gebäudeertragswert beläuft sich damit auf rund 285.000 Euro. Hinzu kommt der separat ermittelte Bodenwert des Grundstücks – und gegebenenfalls werden Marktanpassungen vorgenommen. Das Ergebnis ist eine transparente, nachvollziehbare Zahl, die Käufer, Verkäufer und Banken gleichermaßen als Orientierung nutzen können.

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