Immobilien-ABC

Festpreis

Ein verbindlich gesetzter Preis – ohne Spielraum für Nachverhandlungen auf beiden Seiten.

Wer eine Immobilie oder ein Bauprojekt zu einem Festpreis anbietet, legt den Preis endgültig fest – eine nachträgliche Anpassung nach unten ist nicht vorgesehen. Anders als bei Angeboten mit dem Zusatz „VHB" (Verhandlungsbasis) signalisiert der Festpreis, dass der Verkäufer oder Bauunternehmer keine weiteren Gespräche über den Betrag führen möchte. Für Käufer bedeutet das vor allem eines: Planungssicherheit von Anfang an.

Festpreis beim Immobilienkauf

Ein klar ausgewiesener Festpreis schafft Transparenz: Sie wissen als Interessentin oder Interessent bereits beim ersten Blick ins Exposé, welchen Betrag der Verkäufer erwartet – ohne strategisches Bieten oder spätere Überraschungen. Gerade in Lagen mit lebhafter Nachfrage, wie sie im Umland von Bremen und im Landkreis Osterholz für gut geschnittene Ein- und Zweifamilienhäuser oder Resthöfe typisch sind, ist der Festpreis eine gängige Praxis.

Das schließt eine eigene Einschätzung des Marktwertes jedoch nicht aus. Ob ein Festpreis angemessen ist, lässt sich über Vergleichsobjekte oder ein unabhängiges Gutachten prüfen – der Gutachterausschuss für das Stadtgebiet Bremen und der Gutachterausschuss des Landkreises Osterholz-Scharmbeck veröffentlichen dazu regelmäßig Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen. Ein Festpreis kann durchaus über oder unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen; die Prüfung liegt in Ihrem Interesse.

Festpreis beim Bauen

Im Bauvertrag entspricht der Festpreis in der Regel einem Pauschalpreis: Der Bauunternehmer verpflichtet sich, eine klar definierte Leistung zu einem fest vereinbarten Gesamtbetrag zu erbringen. Das Risiko von Preissteigerungen bei Material oder Lohn trägt in diesem Fall der Auftragnehmer – ein wesentlicher Vorteil für Bauherren, die ihr Budget zuverlässig planen müssen.

Nachträge sind gleichwohl möglich, aber nur dann, wenn sich der Leistungsumfang gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Vertrag tatsächlich ändert. Vom Festpreis zu unterscheiden ist der Einheitspreis, bei dem einzelne Leistungspositionen nach tatsächlich erbrachten Mengen abgerechnet werden – hier kann der Endpreis variieren.

Im Raum Grasberg, Worpswede und dem Teufelsmoor sollten Bauherren beim Thema Festpreis besonders genau hinschauen, was der Vertrag umfasst: Moor- und Marschböden mit hohem Grundwasserstand erfordern oft aufwändigere Gründungen, Bodenverbesserungen oder besondere Abdichtungsmaßnahmen. Sind diese Leistungen nicht explizit im Pauschalpreis enthalten, drohen kostspielige Nachträge – und die Planungssicherheit, die ein Festpreis eigentlich bieten soll, wird zur Illusion.

Abwägen vor der Entscheidung

Der größte Vorteil eines Festpreises liegt in der Verlässlichkeit: Sie kalkulieren auf einer festen Grundlage, ohne spätere Korrekturen einplanen zu müssen. Der mögliche Nachteil ist der fehlende Verhandlungsspielraum. Wer vergleichbare Objekte kennt und den Markt einschätzen kann, erkennt, ob ein Festpreis realistisch gesetzt ist oder ob er großzügig kalkuliert wurde, um keinen Raum zu lassen. Im Zweifel lohnt sich eine unabhängige Wertermittlung, bevor Sie sich binden.

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