Baukindergeld
Staatlicher Zuschuss für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum – Programm ausgelaufen
Das Baukindergeld war ein staatliches Förderprogramm, das Familien mit Kindern beim erstmaligen Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland unterstützte. Pro Kind zahlte der Staat 1.200 Euro jährlich über zehn Jahre – insgesamt also 12.000 Euro je Kind. Anträge konnten zwischen September 2018 und März 2021 gestellt werden; Haushalte, die rechtzeitig eingezogen waren und den Antrag fristgerecht eingereicht hatten, erhalten ihre Jahresraten noch bis 2031 über die KfW ausgezahlt.
Konditionen und Einkommensgrenzen
Die Förderung setzte sich aus einer einfachen Formel zusammen: 1.200 Euro multipliziert mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren, ausgezahlt über zehn aufeinanderfolgende Jahre. Bei fünf Kindern summierte sich die Gesamtförderung auf 60.000 Euro. Voraussetzung war, dass für die Kinder tatsächlich Kindergeld bezogen wurde.
Entscheidend für die Bewilligung war das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Es durfte 75.000 Euro im Jahresdurchschnitt der beiden Jahre vor Antragstellung nicht übersteigen – zuzüglich 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Bei zwei Kindern lag die Grenze also bei 90.000 Euro. Wurde die Schwelle auch nur geringfügig überschritten, entfiel die Förderung vollständig. Die KfW übernahm nach Antragstellung die Auszahlung ohne weitere jährliche Folgeanträge.
Wer war antragsberechtigt?
Das Programm richtete sich ausschließlich an Erstkäufer: Kein Mitglied des Haushalts durfte zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Wohneigentum besessen haben. Die Immobilie musste in Deutschland liegen und nach dem Erwerb oder der Fertigstellung innerhalb von sechs Monaten selbst bezogen werden. Der Antrag war ebenfalls innerhalb dieser sechs Monate nach Einzug zu stellen.
Förderfähig waren Bestandsimmobilien ebenso wie Neubauten, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit Dauerwohnrecht. Im Raum Grasberg und im Landkreis Osterholz, wo viele Familien damals von Bremen ins Umland zogen, wurde das Baukindergeld häufig beim Kauf von Bestandshäusern und Resthöfen genutzt – also genau den Immobilientypen, die hier das Angebot prägen.
Selbstnutzungspflicht und Rückzahlungsrisiken
Wer das Baukindergeld erhalten hatte, war verpflichtet, die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst zu bewohnen. Eine auch nur teilweise Vermietung konnte eine anteilige Rückzahlungspflicht auslösen. Gleiches galt für einen Verkauf innerhalb des Förderzeitraums: Die bis dahin erhaltenen Beträge waren zurückzuerstatten.
Für bestimmte Lebenssituationen galten jedoch Ausnahmen. Eine beruflich bedingte Versetzung konnte als Härtefall anerkannt werden. Nach dem Tod eines Elternteils lief die Förderung an den verbliebenen Elternteil weiter. Bei einer Trennung musste geregelt werden, wer die Immobilie übernimmt und die Förderung weiterführt. Unverschuldete Nutzungsunterbrechungen – etwa durch Brandschäden oder Insolvenz – wurden ebenfalls als Ausnahmefälle behandelt.
Politische Einordnung und Nachfolge
Das Programm erreichte bundesweit rund 300.000 Familien, die Gesamtfördersumme belief sich auf schätzungsweise 9,5 Milliarden Euro. Kritiker bemängelten, dass ein erheblicher Teil der Antragsteller auch ohne Förderung gekauft hätte, das Baukindergeld die Immobilienpreise zusätzlich befeuert und kaum Anreize für energieeffizientes Bauen gesetzt habe.
Seit März 2021 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, und eine Neuauflage unter gleichem Namen ist derzeit nicht geplant. Als möglicher Nachfolger wurde die „Wohneigentumsförderung für Familien" (WEF) diskutiert, die klimafreundlichen Neubau im Effizienzhaus-40-Standard begünstigen soll – mit niedrigeren Einkommensgrenzen und einem einmaligen Zuschuss statt jährlicher Raten. Daneben bleibt das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ein praxisnaher Baustein: zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro ohne Einkommensgrenze, kombinierbar mit anderen Fördermitteln und unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben.
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