Immobilien-ABC

Rangbescheinigung

Wer eine Grundschuld umschuldet oder neu besichert, braucht den Nachweis ihres Ranges im Grundbuch.

Eine Rangbescheinigung ist eine notariell beglaubigte Urkunde, die den genauen Rangplatz einer Grundschuld oder Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs festhält. Sie dokumentiert, welche Gläubigerrechte in welcher Reihenfolge eingetragen sind, und schafft damit verbindliche Klarheit über die Absicherung einer Finanzierung.

Warum der Rang so viel Gewicht hat

Im Falle einer Zwangsversteigerung werden die eingetragenen Gläubiger in der Reihenfolge ihrer Rangstelle aus dem Erlös befriedigt. Der erstrangige Gläubiger erhält seinen Anspruch zuerst, der zweitrangige bekommt, was nach ihm noch übrig bleibt – und nachrangige Gläubiger tragen ein erhebliches Ausfallrisiko, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht. Für Banken ist der Rang einer Grundschuld deshalb unmittelbar ausschlaggebend dafür, zu welchen Konditionen sie eine Finanzierung überhaupt gewähren.

Wann eine Rangbescheinigung benötigt wird

Praktisch wird die Bescheinigung immer dann relevant, wenn sich an den Sicherungsverhältnissen etwas ändert oder eine neue Bank ins Spiel kommt. Typische Anlässe sind der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut im Rahmen einer Umschuldung, eine Anschlussfinanzierung nach dem Ende einer Zinsbindung, die Aufnahme einer weiteren Finanzierung auf dieselbe Immobilie sowie ein Rangrücktritt zwischen zwei Gläubigern. Beim Rangrücktritt stimmt der vorrangige Gläubiger zu, dass er seinen Vorrang zugunsten einer anderen Grundschuld aufgibt – ein Vorgang, der die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten erfordert und ebenfalls notariell zu begleiten ist.

Im Raum Osterholz-Scharmbeck und den umliegenden Gemeinden wie Grasberg oder Worpswede läuft die Grundbuchführung über das Grundbuchamt Osterholz-Scharmbeck. Wer dort eine Rangbescheinigung benötigt, kann sich an jeden zugelassenen Notar wenden, der anschließend einen aktuellen Grundbuchauszug anfordert und die Bescheinigung auf dieser Grundlage erstellt.

Inhalt und Ablauf

Die Rangbescheinigung enthält alle wesentlichen Angaben zum betroffenen Grundbuchblatt, zur Bezeichnung und zum Betrag der Grundschuld sowie zu sämtlichen vor- und nachrangigen Belastungen, die in Abteilung III eingetragen sind. Darüber hinaus bestätigt der Notar ausdrücklich, dass der Rang der Grundschuld zum Ausstellungsdatum unverändert und unversehrt ist.

Den Auftrag kann sowohl der Eigentümer als auch die finanzierende Bank erteilen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Die anfallenden Kosten setzen sich aus der Notargebühr und dem Entgelt für den Grundbuchauszug zusammen und halten sich insgesamt in einem überschaubaren Rahmen. Beim Rangrücktritt kommen zusätzlich Beurkundungsgebühren hinzu, die sich üblicherweise am Betrag der betroffenen Grundschuld orientieren.

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