Immobilienanzeige
Von Pflichtangaben bis Fotografie: Was eine rechtssichere und wirksame Immobilienanzeige ausmacht
Eine Immobilienanzeige ist das öffentliche Angebot, eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten – ob in einem Onlineportal, einer Regionalzeitung oder in sozialen Netzwerken. Sie richtet sich an potenzielle Käufer oder Mieter und muss gleichzeitig informieren, überzeugen und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Wer eine Anzeige schaltet, ist an klare Regeln gebunden, die seit 2014 unter anderem verbindliche Angaben zum Energieausweis einschließen.
Was in eine Anzeige gehören muss
Der Kern jeder Immobilienanzeige ist die sachliche Beschreibung des Objekts: Art der Immobilie, Lage, Wohnfläche, Zimmerzahl, Baujahr und Zustand gehören ebenso dazu wie Angaben zu Preis oder Miete. Bei einem Verkauf sollten Kaufpreis und anfallende Nebenkosten klar benannt sein; als Makler sind wir seit Dezember 2020 verpflichtet, die Provision transparent auszuweisen, da sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
Pflichtbestandteil ist außerdem die Angabe von Kennwerten aus dem Energieausweis: Energieverbrauch oder -bedarf in kWh/(m²·a), die Energieeffizienzklasse von A+ bis H sowie der wesentliche Energieträger der Heizungsanlage. Das Weglassen dieser Angaben kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Die Wohnfläche muss nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet sein. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent von der beworbenen Angabe ab, kann das bei einem Mietverhältnis eine Minderung rechtfertigen – ein Fehler, der sich durch sorgfältige Aufmaße vermeiden lässt.
Fotos und Visualisierung
Gute Fotos entscheiden in Portalen oft darüber, ob eine Anzeige überhaupt angeklickt wird. Aufnahmen bei Tageslicht, ein aufgeräumter Zustand der Räume und eine neutrale Einrichtung helfen dabei, das Objekt für eine breite Interessentengruppe ansprechend darzustellen. Für ein Einfamilienhaus empfiehlt sich ein Bilderset, das alle wesentlichen Räume, die Außenansicht und – soweit vorhanden – Garten oder Nebengebäude zeigt. Grundrisse ergänzen die Fotos sinnvoll, weil sie Raumzuschnitte und Wegebeziehungen auf einen Blick verdeutlichen.
Im ländlichen Raum rund um Grasberg und Worpswede gehören bei älteren Gebäuden häufig besondere Merkmale ins Bild: ein Reetdach, ein historischer Wirtschaftsteil oder typische Klinkerfassaden. Diese Eigenheiten sollten in der Beschreibung benannt werden – sie sind für die passende Zielgruppe ein Argument, nicht ein Makel.
Wo Immobilien inseriert werden
Die überregionalen Onlineportale wie ImmobilienScout24 oder Immowelt erreichen täglich Millionen von Suchenden und sind für die meisten Objekte der erste Veröffentlichungsweg. Daneben spielen im Landkreis Osterholz und dem Umland von Bremen auch regionale Kanäle eine Rolle: Lokalzeitungen wie der Osterholzer Kreisblatt sprechen eine Zielgruppe an, die klassisch informiert werden möchte – gerade bei Bestandsimmobilien an gut vernetzten Käufern. Soziale Netzwerke eignen sich ergänzend, vor allem wenn die Immobilie visuell besondere Qualitäten hat.
Rechtliche Sorgfaltspflichten
Neben den Energieausweispflichten gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Immobilienanzeigen. Formulierungen, die Menschen aufgrund von Alter, Herkunft, Geschlecht oder Religion ausschließen, sind unzulässig. Makler müssen zudem ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift und der Registrierungsnummer nach § 34c GewO führen.
Irreführende Angaben – sei es durch geschönte Fotos, überhöhte Flächenangaben oder verschwiegene Mängel – können neben rechtlichen Konsequenzen auch dazu führen, dass Besichtigungstermine mit Interessenten entstehen, die das Objekt nach der ersten Besichtigung enttäuscht wieder verlassen. Eine sachlich genaue Anzeige spart am Ende allen Beteiligten Zeit.
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