Immobilien-ABC

Berufshaftpflicht

Pflichtversicherung für Makler, Verwalter und Sachverständige gegen Vermögensschäden aus Beratungsfehlern

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Immobilienfachleute vor Schadensersatzansprüchen, die aus Fehlern in ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Vermögensschäden – also finanzielle Nachteile, die einem Dritten durch fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen oder Pflichtverletzungen entstehen. Für bestimmte Berufsgruppen ist der Abschluss einer solchen Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional.

Wer ist zur Versicherung verpflichtet?

Gewerblich tätige Immobilienmakler benötigen die Berufshaftpflicht auf Grundlage des § 34c der Gewerbeordnung. Seit der WEG-Reform, die 2020 beschlossen wurde und schrittweise in Kraft trat, gilt die Versicherungspflicht auch für zertifizierte WEG-Verwalter. Sachverständige, die im gerichtlichen Auftrag Gutachten erstellen, sind ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen. Architekten und Ingenieure unterliegen der Pflicht nach ihrer jeweiligen Berufsordnung.

Wer als Eigentümer oder Käufer mit einem Immobilienfachmann zusammenarbeitet, kann dessen Versicherungsschutz auf Wunsch erfragen – ein seriöser Anbieter wird diesen Nachweis ohne Umstände vorlegen.

Was ist versichert?

Der Kern der Berufshaftpflicht sind Vermögensschäden: etwa wenn durch eine fehlerhafte Beratung ein finanzieller Schaden entsteht, eine wichtige Frist versäumt wird oder eine Pflichtverletzung im Rahmen der Vertragsabwicklung vorliegt. Daneben decken viele Policen auch Personen- und Sachschäden ab, die sich beispielsweise bei einer Objektbesichtigung ereignen können. Häufig ist auch der Schlüsselverlust eingeschlossen, der im Makleralltag gelegentlich vorkommt.

Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt: Die Versicherung übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie prüft also, ob eine Forderung berechtigt ist, und trägt gegebenenfalls die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung – das hat in der Praxis eine ähnliche Funktion wie eine Rechtsschutzversicherung.

Deckungssummen und praktische Hinweise

Gesetzlich sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die jedoch je nach Umfang der beruflichen Tätigkeit nicht immer ausreichen. Bei größeren Objekten oder komplexeren Transaktionen empfehlen Fachleute, die Deckungssumme entsprechend anzupassen. Zu beachten sind dabei die Jahreshöchstleistung – also der maximale Gesamtbetrag, den die Versicherung pro Jahr leistet – sowie eine etwaige Selbstbeteiligung.

Die Kosten für die Berufshaftpflicht sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, was die tatsächliche finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer reduziert.

Im Raum Osterholz-Scharmbeck und im Umland von Bremen, wo Suhling Immobilien tätig ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Vorgaben zur Versicherungspflicht. Wer hier als Makler oder Verwalter arbeitet, unterliegt der Gewerbeaufsicht des Landkreises Osterholz – und muss den Versicherungsschutz entsprechend lückenlos nachweisen können.

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