Sukzessivlieferungsvertrag
Ein Kaufvertrag, bei dem die Ware in Teilmengen nacheinander geliefert wird – etwa Baustoffe oder Heizöl
Ein Sukzessivlieferungsvertrag ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer eine vereinbarte Menge nicht auf einmal, sondern in mehreren Teillieferungen nacheinander liefert. Typisch sind Baustoffe, die je nach Baufortschritt abgerufen werden, oder Heizöl und Pellets, die in festen Abständen kommen. Rechtlich bleibt es ein einheitlicher Vertrag, auch wenn jede Teillieferung für sich bezahlt wird.
Zwei Grundformen
Man unterscheidet den Ratenlieferungsvertrag und den Bezugsvertrag. Beim Ratenlieferungsvertrag steht die Gesamtmenge von Anfang an fest – zum Beispiel 40 Kubikmeter Beton für eine Bodenplatte, geliefert in vier Abrufen. Beim Bezugsvertrag verpflichtet sich der Käufer, über einen Zeitraum seinen Bedarf bei einem Lieferanten zu decken, ohne dass die Menge vorher genau bestimmt ist.
Was bei einer mangelhaften Teillieferung gilt
Ist eine einzelne Lieferung mangelhaft, haben Sie für diese Lieferung die üblichen Rechte aus dem Kaufrecht: Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Den gesamten Vertrag können Sie wegen einer fehlerhaften Teillieferung nur dann beenden, wenn Ihnen das Festhalten an den übrigen Lieferungen nicht mehr zuzumuten ist – etwa weil sich Mängel wiederholen und das Vertrauen in den Lieferanten erschüttert ist. Die Verjährung von Mängelansprüchen läuft für jede Teillieferung ab ihrer Ablieferung gesondert.
Abgrenzung zur Teilabnahme am Bau
Nicht verwechseln sollten Sie den Sukzessivlieferungsvertrag mit einem Bauvertrag, bei dem einzelne Bauabschnitte nacheinander abgenommen werden. Dort geht es um Werkleistungen, und die Teilabnahme folgt dem Werkvertragsrecht (§ 641 BGB) beziehungsweise – wenn vereinbart – § 12 VOB/B. Ein Baustofflieferant schuldet dagegen nur die Lieferung, keinen Einbau und keinen Erfolg am Bauwerk.
Praxis im Bremer Umland
Wer im Landkreis Osterholz baut, bezieht Baustoffe häufig über einen Rahmenvertrag mit dem örtlichen Baustoffhandel. Gerade bei Gründungen auf den Moorböden rund um Grasberg und Worpswede, wo Drainagematerial, Kies und Beton in mehreren Etappen gebraucht werden, lohnt es sich, Preise, Abrufmengen und Lieferfristen im Vertrag festzuhalten. So ist klar, ob der vereinbarte Preis für alle Abrufe gilt oder sich bei späteren Lieferungen ändern darf.
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