Immobilien-ABC

Reihenhaus

Eigenes Haus mit Garten – günstiger als freistehendes Bauen, verbunden durch gemeinsame Wände

Ein Reihenhaus ist eine Wohnform, bei der mehrere gleichartige Einfamilienhäuser nebeneinander errichtet werden und sich jeweils eine oder zwei Seitenwände mit dem Nachbargebäude teilen. Diese Bauweise verbindet das eigenständige Wohnen mit Garten mit deutlich niedrigeren Bau- und Bewirtschaftungskosten als bei einem freistehenden Haus. In der ländlich geprägten Pendlerregion rund um Grasberg und im Landkreis Osterholz finden sich Reihenhäuser vor allem in den Neubaugebieten der 1970er bis 1990er Jahre sowie in aktuellen Erschließungsgebieten mit guter Anbindung nach Bremen.

Typen: Endhaus, Mittelhaus, Doppelhaus

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Varianten. Das Reihenendhaus steht am Beginn oder Ende einer Zeile, hat nur eine gemeinsame Wand und profitiert von mehr natürlichem Licht sowie einem etwas größeren Grundstück. Es wird am Markt entsprechend höher bewertet und liegt im Preis spürbar über dem Mittelhaus.

Das Reihenmittelhaus ist auf beiden Seiten mit Nachbarhäusern verbunden. Es bietet die kleinste Außenwandfläche und damit den höchsten Heizeffekt durch die angrenzenden beheizten Einheiten, hat aber weniger Lichteinfall und einen schmaleren Zuschnitt. Das Doppelhaus bildet eine Sonderform: Hier teilen sich lediglich zwei Häuser eine Mittelwand, was es in der Nutzung dem freistehenden Haus bereits recht nahebringt.

Maße, Grundstück und Wohnfläche

Reihenhäuser haben charakteristisch schmale Grundrisse – die Hausbreite liegt häufig zwischen fünf und sieben Metern, die Tiefe zwischen zehn und fünfzehn Metern. Auf zwei bis drei Geschossen lassen sich so Wohnflächen zwischen etwa 80 und 150 Quadratmetern realisieren. Das Grundstück fällt mit rund 150 bis 350 Quadratmetern kompakt aus, mit dem Garten üblicherweise zur ruhigeren Rückseite hin.

Vor- und Nachteile im Überblick

Der wesentliche Vorteil liegt in den Kosten: Sowohl Erwerb als auch laufende Heizkosten liegen deutlich unter dem Niveau eines vergleichbaren freistehenden Hauses. Beim Reihenmittelhaus beträgt die tatsächlich dem Außenklima ausgesetzte Wandfläche nur etwa die Hälfte eines allseitig freigestellten Gebäudes – das wirkt sich direkt auf den Energieverbrauch aus und erleichtert das Erreichen guter Energieeffizienzklassen.

Auf der anderen Seite sind die Einschränkungen real: Schallübertragung über die Trennwand ist möglich, wenn der Schallschutz nicht ausreichend ausgeführt wurde. Die DIN 4109 schreibt für Trennwände einen Luftschallschutz von mindestens 53 dB vor; empfohlen werden bei Neubauten 57 bis 60 dB, um ein angenehmes Wohnklima zu gewährleisten. Hinzu kommt ein begrenzter Gestaltungsspielraum bei Fassade und Dach, da Veränderungen oft eine Abstimmung mit den Nachbarn oder der zuständigen Behörde erfordern.

Rechtliche Grundlagen

Reihenhäuser können als eigenständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen oder über eine Teilungserklärung mit Wohnungseigentumsrecht organisiert sein. In jedem Fall ist die Brandwand zwischen den Einheiten baurechtlich als REI 90 auszuführen – sie muss einem Brand 90 Minuten standhalten. Beim Kauf lohnt ein genauer Blick in die Teilungserklärung: Sie regelt, welche Bauteile zum Sondereigentum gehören und welche gemeinschaftlich genutzt oder instandgehalten werden müssen.

Für Käufer im Raum Bremen ist außerdem der Grunderwerbsteuersatz relevant: In Niedersachsen – also etwa bei einem Kauf in Grasberg oder Ritterhude – beträgt er 5,0 %, im Land Bremen seit dem 1. Juli 2025 erhöhte 5,5 %. Beim Grundbuchamt Osterholz-Scharmbeck werden Objekte im Landkreis Osterholz eingetragen; für Stadtbremer Lagen ist das jeweilige Amtsgericht Bremen zuständig.

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