Regenerative Energien sind Energiequellen, die sich auf natürlichem Weg kontinuierlich erneuern – dazu zählen Sonnenstrahlung, Erdwärme, Wind, Wasser und Biomasse. Im Gebäudebereich gewinnen sie an Bedeutung, weil sie Betriebskosten senken, die Energieeffizienzklasse verbessern und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Seit der Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist das Thema für Eigentümer und Kaufinteressenten gleichermaßen relevant.
Welche Energiequellen kommen für Immobilien in Frage?
Die verbreitetsten regenerativen Energiequellen im Wohngebäudebereich lassen sich grob in vier Gruppen einteilen:
Solarenergie unterscheidet sich je nach Verwendungszweck: Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in Strom um, während eine Solarthermieanlage die Wärme direkt für Warmwasser und Heizungsunterstützung nutzt. Beide Varianten lassen sich gut miteinander kombinieren.
Biomasse – also Holzpellets oder Hackschnitzel – gilt als weitgehend CO₂-neutral, sofern der Rohstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Pelletheizungen sind im ländlichen Raum eine häufig gewählte Alternative zur Ölheizung.
Geothermie nutzt die konstante Temperatur des Erdreichs. Wärmepumpen mit Erdkollektoren oder Erdsonden entziehen dem Boden Energie und heben sie auf ein nutzbares Temperaturniveau an. Im Bereich um Grasberg und Worpswede erfordert diese Technik jedoch besondere Sorgfalt: Die moor- und marschgeprägten Böden des Teufelsmoors weisen hohe Grundwasserstände auf. Das beeinflusst sowohl die Eignung als auch die Ausführung von Erdkollektoren oder Erdsonden erheblich und macht ein Bodengutachten vor der Planung zur Pflicht.
Umweltwärme nutzen Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Außenluft als Wärmequelle heranziehen. Sie sind in der Installation einfacher als Solen-Systeme und deshalb inzwischen weit verbreitet.
Was das GEG von Eigentümern verlangt
Seit 2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Diese Pflicht lässt sich auf verschiedenen Wegen erfüllen: Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseanlagen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz sind anerkannte Optionen.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist es daher ratsam, das Alter und den Typ der vorhandenen Heizungsanlage frühzeitig zu prüfen. Ein Energieausweis gibt erste Hinweise auf den energetischen Zustand des Gebäudes, ersetzt aber keine detaillierte Analyse durch einen Energieberater.
Förderung und steuerliche Erleichterungen
Für den Einbau regenerativer Heizsysteme stehen Eigentümern verschiedene Förderwege offen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst je nach System und Konstellation einen Teil der Investitionskosten. Wärmepumpen werden dabei in der Regel stärker gefördert als Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen – die genauen Sätze ändern sich regelmäßig, weshalb eine aktuelle Beratung über die KfW oder das BAFA sinnvoll ist.
Ergänzend dazu lässt sich eine energetische Sanierung steuerlich geltend machen: Eigentümer, die ihr selbst genutztes Gebäude energetisch modernisieren, können einen Teil der Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Auch hier empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem Steuerberater, da an die Förderung konkrete Anforderungen geknüpft sind.
Auswirkungen auf den Immobilienwert
Ein Gebäude mit regenerativer Energieversorgung weist in der Regel eine bessere Energieeffizienzklasse im Energieausweis auf. Das macht sich nicht nur im laufenden Betrieb bemerkbar, sondern auch bei einem späteren Verkauf: Niedrigere Nebenkosten und die Erfüllung der GEG-Anforderungen sind für viele Käuferinnen und Käufer heute ein spürbares Entscheidungskriterium. Gerade in einer Pendlerlage wie dem Landkreis Osterholz, wo Ein- und Zweifamilienhäuser den Markt prägen, fließen Energiekosten zunehmend in die Kaufpreiskalkulation ein.
