Immobilien-ABC

CO2-Steuer

Wer mit Öl oder Gas heizt, zahlt eine CO2-Abgabe – und Vermieter tragen je nach Gebäudezustand ihren Teil.

Seit 2021 wird in Deutschland eine Abgabe auf den CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe erhoben – also auf Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und andere kohlenstoffhaltige Energieträger im Gebäudebereich. Der Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 steigt planmäßig an und soll den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizsystemen wirtschaftlich attraktiver machen. Für Mietverhältnisse regelt ein gesetzlich festgelegtes Stufenmodell, wer welchen Anteil dieser Mehrkosten trägt.

Preisentwicklung und Perspektive

Beim Einstieg 2021 lag der CO2-Preis bei 25 Euro je Tonne. Seitdem steigt er in festgelegten Schritten: Für 2025 sind es 55 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung hat weitere Erhöhungen bis 2027 vorgesehen; danach soll der Gebäudesektor schrittweise in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden, was die Preisfindung stärker dem Markt überlässt.

Für Eigentümer älterer Bestände – und davon gibt es im Landkreis Osterholz und dem Bremer Umland viele, nicht zuletzt Resthöfe und Einfamilienhäuser aus den 1960er bis 1980er Jahren mit Ölheizung – bedeutet das: Die laufenden Betriebskosten steigen mit jedem Jahr, solange keine energetische Verbesserung erfolgt.

Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter

Das Stufenmodell knüpft die Lastenverteilung direkt an den energetischen Zustand eines Gebäudes, ausgedrückt im spezifischen CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto größer der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten – bis zu 95 Prozent bei besonders schlecht gedämmten Gebäuden. Bei sehr energieeffizienten Bauten hingegen trägt der Mieter die Abgabe vollständig, weil hier kaum CO2 anfällt und der Vermieter seine Pflicht zur Bereitstellung eines effizienten Gebäudes erfüllt hat.

Dieses Prinzip soll Vermieter dazu bewegen, in Dämmung, Fenster oder eine neue Heizungsanlage zu investieren, anstatt die steigenden Kosten einfach weiterzugeben.

Berechnung und Abrechnung

Die Grundlage der Berechnung ist der Heizwert des genutzten Brennstoffs und der daraus resultierende CO2-Ausstoß. Versorger und Energieversorger weisen die CO2-Menge inzwischen auf ihren Rechnungen aus. Der Vermieteranteil wird anschließend in der jährlichen Heizkostenabrechnung berücksichtigt – Mieter erhalten eine entsprechende Entlastung, Vermieter tragen die verbleibenden Kosten selbst.

Wer als Eigentümer noch keine genaue Vorstellung vom CO2-Ausstoß seines Gebäudes hat, findet einen ersten Anhaltspunkt im Energieausweis. Für ältere Bestandsgebäude in der Region, etwa mit Ölheizung und ohne Dachdämmung, sind die Werte oft hoch – was bedeutet, dass der Vermieteranteil an der CO2-Abgabe bereits heute spürbar ins Gewicht fällt und in den kommenden Jahren weiter steigen wird.

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