Aval
Bankgarantie statt Bargeld: Wie ein Aval Käufer und Bauherren absichert
Ein Aval ist eine Bürgschaft oder Garantie, die ein Kreditinstitut im Auftrag seines Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Die Bank verpflichtet sich dabei, im Falle einer Nichterfüllung für den Kunden einzuspringen – ohne dass dieser sofort Liquidität binden muss. Im Immobilienbereich begegnet Ihnen das Aval vor allem bei Bauträgerprojekten, wo es Anzahlungen absichert, sowie im Baugewerbe, wo es die vertragsgemäße Leistungserbringung garantiert.
Welche Formen des Avals gibt es?
Je nach Verwendungszweck unterscheidet man zwischen drei gängigen Arten:
Anzahlungsbürgschaft: Bei Bauträgerprojekten leisten Käufer häufig gestaffelte Vorauszahlungen entsprechend dem Baufortschritt. Eine Anzahlungsbürgschaft stellt sicher, dass diese Zahlungen – die oft zwischen zehn und dreißig Prozent des Kaufpreises ausmachen – im Fall einer Insolvenz des Bauträgers von der Bank zurückerstattet werden. Bei Anzahlungen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, ist eine solche Absicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Gewährleistungsbürgschaft: Nach der Bauabnahme behält der Auftraggeber üblicherweise einen Teil des Werklohns ein, um eventuelle Mängel abzusichern. Statt dieses Einbehalts akzeptieren viele Bauherren eine Gewährleistungsbürgschaft über typischerweise fünf Prozent der Auftragssumme. Das verbessert die Liquidität des Auftragnehmers, ohne dass der Bauherr seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung verliert.
Vertragserfüllungsbürgschaft: Diese Form sichert ab, dass ein Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten vollständig erfüllt. Kommt er dem nicht nach, übernimmt die Bank einen vereinbarten Betrag – in der Regel fünf bis zehn Prozent der Auftragssumme –, der zur Fertigstellung durch ein Ersatzunternehmen genutzt werden kann. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist sie häufig Pflicht.
Kosten und Voraussetzungen
Für die Übernahme eines Avals erhebt die Bank eine jährliche Bürgschaftsprovision. Sie richtet sich nach der Bonität des Kunden und liegt üblicherweise zwischen einem und drei Prozent der Bürgschaftssumme. Hinzu kommt in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Bevor eine Bank ein Aval ausstellt, prüft sie die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sorgfältig – denn im Garantiefall muss sie zunächst selbst zahlen und nimmt danach beim Kunden Regress. Dafür verlangt sie üblicherweise aktuelle Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie eine Selbstauskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten. Bei Privatpersonen spielt die Schufa-Auskunft eine zentrale Rolle. Abhängig von der Bonität kann die Bank Sicherheiten verlangen – etwa eine Grundschuld auf eine vorhandene Immobilie oder die Verpfändung von Sparguthaben.
Beispielrechnung: Anzahlungsbürgschaft beim Neubau
Ein Käufer erwirbt eine Neubauimmobilie im Landkreis Osterholz zu einem Kaufpreis von 400.000 Euro. Der Bauträger verlangt eine gestaffelte Anzahlung von insgesamt 15 Prozent, also 60.000 Euro, bis zur Rohbauvollendung. Zur Absicherung dieser Summe beantragt der Käufer eine Anzahlungsbürgschaft bei seiner Hausbank.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bürgschaftssumme | 60.000 € |
| Laufzeit | 18 Monate |
| Jahresprovision (1,5 %) | 900 € p. a. |
| Gesamtprovision (18 Monate) | 1.350 € |
| Einmalige Bearbeitungsgebühr | 150 € |
| Gesamtkosten der Absicherung | 1.500 € |
Für überschaubare Kosten sichert der Käufer damit seine Vorauszahlung vollständig ab – ein sinnvoller Schutz, gerade wenn das Projekt noch nicht fertiggestellt ist.
Aval und klassische Bürgschaft im Vergleich
Eine Bankbürgschaft unterscheidet sich von einer privaten Bürgschaft in einigen wesentlichen Punkten. Die Bank ist ein reguliertes, solventes Kreditinstitut, das der Aufsicht der BaFin unterliegt – das gibt dem Begünstigten erheblich mehr Rechtssicherheit als eine Bürgschaft durch eine Privatperson. Das Aval ist kostenpflichtig, bietet dafür aber verlässliche Bonität. Für größere Summen ab etwa zehntausend Euro ist es im Geschäftsverkehr die klar bevorzugte Lösung.
Wird ein Aval in Anspruch genommen, muss der Begünstigte die Forderung schriftlich und begründet bei der Bank geltend machen. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zahlt die Bank ohne Umwege – ohne dass zuvor ein Vollstreckungsversuch beim Hauptschuldner erfolgen muss. Anschließend fordert die Bank den gezahlten Betrag vom eigenen Kunden zurück, notfalls über die hinterlegten Sicherheiten.
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