Immobilien-ABC

Ankaufsrecht

Das Recht, eine Immobilie durch eigene Erklärung zu erwerben – auch wenn der Eigentümer nicht verkaufen will

Ein Ankaufsrecht berechtigt eine Person, eine bestimmte Immobilie zu vorab festgelegten Bedingungen zu erwerben – allein durch ihre eigene Erklärung. Anders als beim Vorkaufsrecht kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer überhaupt verkaufen möchte. Das Gesetz kennt das Ankaufsrecht nicht als eigenen Vertragstyp; es wird in der Praxis als Optionsvertrag oder als bindendes Kaufangebot gestaltet.

Abgrenzung zum Vorkaufsrecht

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, wirken aber gegensätzlich. Das Vorkaufsrecht greift erst, wenn der Eigentümer mit einem Dritten einen Kaufvertrag schließt: Dann darf der Berechtigte zu denselben Bedingungen in diesen Vertrag eintreten. Das Ankaufsrecht dagegen gibt dem Berechtigten selbst die Initiative. Er entscheidet, ob und wann er kauft – der Eigentümer ist an seine Zusage gebunden.

Form und Absicherung

Weil sich der Eigentümer zur Übertragung eines Grundstücks verpflichtet, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Festgelegt werden sollten der Kaufpreis oder eine Formel zu seiner Berechnung, die Frist, innerhalb derer das Recht ausgeübt werden kann, und die Form der Ausübung.

Ein eigenes „dingliches Ankaufsrecht" gibt es nicht. Gegenüber späteren Erwerbern oder Gläubigern wirkt das Recht nur, wenn der künftige Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert wird (§ 883 BGB). Ohne Vormerkung könnte der Eigentümer das Grundstück zwischenzeitlich an einen anderen verkaufen, und dem Berechtigten bliebe nur ein Schadensersatzanspruch.

Typische Einsatzfälle

Ankaufsrechte begegnen Ihnen vor allem in drei Situationen: bei Mietkaufmodellen, in denen der Mieter die Wohnung nach einigen Jahren übernehmen darf; in Familien, wenn Eltern einem Kind den späteren Erwerb des Elternhauses zusichern; und bei Projektentwicklern, die sich Grundstücke sichern, bevor Baurecht besteht. Im Landkreis Osterholz betrifft das häufig landwirtschaftliche Flächen und Resthöfe, bei denen die Nachfolge noch nicht geklärt ist.

Worauf Sie achten sollten

Ein Ankaufsrecht bindet den Eigentümer oft über Jahre. Für den Berechtigten lohnt sich deshalb eine klare Regel, wie sich der Preis bei langer Laufzeit anpasst – etwa über einen Index oder ein späteres Gutachten. Für den Eigentümer ist wichtig, dass die Ausübungsfrist begrenzt ist und die Vormerkung gelöscht wird, wenn das Recht verfällt. Die Grundbucheintragung erfolgt im Landkreis Osterholz über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck.

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