Die Abmarkung ist das Verfahren, bei dem die Grenzen eines Grundstücks durch dauerhaft gesetzte Grenzzeichen im Gelände sichtbar und rechtlich verbindlich gemacht werden. Zuständige Vermessungsingenieure bringen dazu Grenzsteine, Rohre oder Bolzen an den exakten Grenzpunkten ein, die zuvor anhand des Liegenschaftskatasters ermittelt wurden. Ziel ist es, Unklarheiten über Grundstücksgrenzen zu beseitigen und späteren Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
In Niedersachsen sind Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Abmarkung vornehmen zu lassen – insbesondere bei Grundstücksteilungen oder vor der Errichtung eines Neubaus. Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der die Abmarkung beantragt oder gesetzlich dazu verpflichtet ist. Liegt keine ordnungsgemäße Abmarkung vor, kann die zuständige Baubehörde eine Baugenehmigung verweigern.
Grenzzeichen stehen unter besonderem rechtlichen Schutz: Wer ein Grenzzeichen entfernt, beschädigt oder an eine falsche Stelle versetzt, begeht eine Straftat, die im Strafgesetzbuch als Urkundenunterdrückung eingestuft werden kann. Das gilt unabhängig davon, ob die Handlung absichtlich oder aus Unachtsamkeit erfolgt.
Ablauf einer Abmarkung
Die Durchführung liegt in der Hand eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Dieser ermittelt auf Grundlage des Liegenschaftskatasters – im Landkreis Osterholz zuständig ist das Katasteramt beim Landkreis in Osterholz-Scharmbeck – die genauen Grenzpunkte und setzt dort dauerhaft haltbare Grenzzeichen. Üblicherweise werden alle Anrainer zu einer sogenannten Grenzverhandlung geladen, bei der sie die festgestellten Grenzen anerkennen.
Die Grenzzeichen selbst bestehen häufig aus Granit oder Beton und werden so tief in den Boden eingebracht, dass sie auch bei Bodenbewegungen stabil bleiben. Im Regelfall ragen nur wenige Zentimeter über die Geländeoberkante heraus. Ergänzend werden oft unterirdische Hilfspunkte gesetzt, die eine spätere Rekonstruktion ermöglichen, falls das sichtbare Zeichen einmal beschädigt werden sollte.
Besonderheit im Teufelsmoor und Marschgebieten
Wer im Raum Grasberg, Worpswede oder im weiteren Teufelsmoor baut oder ein Grundstück teilt, sollte die örtlichen Bodenverhältnisse von Anfang an einkalkulieren. Moor- und Marschböden mit hohem Grundwasserstand können dazu führen, dass Grenzzeichen im Laufe der Zeit ihre Position verändern, wenn sie nicht fachgerecht und ausreichend tief gesetzt werden. In solchen Lagen empfiehlt es sich, vor der Abmarkung ein Bodengutachten einzuholen, das die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten des Untergrunds bewertet. Ein erfahrener Vermessungsingenieur wird diese Gegebenheiten bei der Wahl des Grenzzeichentyps und der Einbautiefe berücksichtigen – ein Schritt, der spätere Kostennachlässe und Nachvermessungen ersparen kann.
