Immobilie geerbt

Der Erbfall


Wer ein Haus geerbt hat, sollte die Steuerfrist unbedingt im Blick behalten, denn nach dem Erbfall gelten klare Vorgaben für die Meldung beim Finanzamt. Parallel dazu ist die Grundbuchberichtigung im Erbfall erforderlich, damit die Eigentumsverhältnisse rechtssicher geklärt sind. Kommt es bei mehreren Erben zu Uneinigkeit, kann eine Teilungsversteigerung drohen – doch mit einer frühzeitigen Einigung oder professioneller Begleitung lässt sich eine Teilungsversteigerung verhindern und der Wert der Immobilie sichern.

Gerne beraten wir Sie – vorab finden Sie hier unsere Broschüre zur ersten Information.