1 Für Käufer- Mieter- Vermieter- Pächter
Mit der Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebotes, z.B. durch
Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt es zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und uns ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.
Suhling Immobilien handelt nach dem per Gesetz geregelten Besteller Prinzip.
2 Angebote – Vertraulichkeit – Weitergabeverbot
Die von uns übersandten Angebote und Angebotsangaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Objektbeschreibungen und Angaben basieren auf der an uns erteilten Informationen des Verkäufers- Vermieters.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten.
Die von uns übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz.
Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von uns wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
Eine Provision ist auch dann vom Maklerkunden an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.
Wird dem Maklerkunden ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist der Maklerkunde andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
3 Vorkenntnis
Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis.
Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4 Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht im Falle des Ankaufs der Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist.
Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen oder zu einer späteren Zeit abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Bei Verstoß seitens unseres Maklerkunden oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Maklerkunde zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Maklerkunden oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
5 Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Honorar ist bei Vertragsabschluss fällig und verdient, unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen. Der Honoraranspruch ist nicht abhängig von der Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages.
Uns steht das Recht zu, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, so ist der Maklerkunde verpflichtet, uns unverzüglich eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages zur Verfügung zu stellen.
6 Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt unser Maklerhonorar
bei Nachweis / Vermittlung zum Kaufabschluss von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 5,95 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.
bei Vermittlung / Abschluss bei Wohnraummietverträgen 2,38 Monatskaltmieten zzgl. MwSt.
bei Vermittlung / Abschluss über Miet-/ Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision je 3,57 Monatskaltmieten zzgl. MwSt.
bei Nachweis / Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57 % des Zuschlagspreises zzgl. MwSt.
7 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer / Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
8 Aufwandsentschädigung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit
seine Verkaufsabsicht aufgibt,
das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft,
mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt,
oder die Durchführung des Auftrags durch Änderungen der Angebotsbedingungen oder auf sonstiger Weise erschwert.
In diesen Fällen ist der Makler auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Der Aufwandsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Sofern die vereinbarte Maklergebühr verdient ist, wird ein etwa geleisteter Aufwandsersatz voll angerechnet.
Die Aufwandsentschädigung beträgt pauschal 30 % des Gesamtnettohonorars (Käuferund Verkäuferprovision) zzgl. der gesetzl. MwSt. des zu erwartenden, im Maklervertrag genannten Verhandlungspreises.
9 Haftungsbegrenzung
10 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Firmensitz der Maklerfirma.
11 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Suhling Immobilien – Makler- und Ingenieurbüro
Sybille Suhling (Dipl.-Ing.),
Speckmannstraße 1, 28879 Grasberg
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
12 Urheberrecht
Urheberrechtlich geschützt sind von uns erstellte Texte , Fotos, Pläne, Skizzen usw. Diese dürfen keinesfalls ohne unsere Zustimmung genutzt oder vervielfältigt werden.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist beidseitig Bremerhaven.
Stand: Beverstedt, im Mai 2019
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